Guten Tag,
ist es gleichgültig, ob man , als Arbeitsnehmer,vom Arbeitsgeber die „Meldung zur Sozialversicherung“ oder die „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV“ geschickt bekommt?
Danke
Guten Tag,
ist es gleichgültig, ob man , als Arbeitsnehmer,vom Arbeitsgeber die „Meldung zur Sozialversicherung“ oder die „Meldebescheinigung zur Sozialversicherung für den Arbeitnehmer nach § 25 DEÜV“ geschickt bekommt?
Danke
Servus,
wenn Du die Zettel anschaust, siehst Du, dass auf den Zetteln verschiedene Sachen draufstehen. Die Meldung zur Sozialversicherung ist eine Anmeldung, die Meldung nach § 25 DEÜV ist ein nachträgliches, zusammenfassendes Protokoll über etwas, das im Vorjahr gemeldet worden ist.
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank für die rasche Antwort,
Liebe Grüsse