Hallo,
folgender theoretischer Fall:
Man bekommt heute die betriebsbedingte Kündigung, die Kündigungsfrist läuft bis zum 30.06.2007 - also weit im nächsten Jahr.
Arbeitslos ist man dann ab dem 01.07,2007.
Wann muss man sich jetzt spätestens beim Arbeitamt melden, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten?
Danke für Antworten.
Man bekommt heute die betriebsbedingte Kündigung, die
Kündigungsfrist läuft bis zum 30.06.2007 - also weit im
nächsten Jahr.
Arbeitslos ist man dann ab dem 01.07,2007.
Wann muss man sich jetzt spätestens beim Arbeitamt melden, um
den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten?
Hallo,
AFAIK muß man sich bis spätestens 7 Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit beim Amt melden.
Es hindert einen aber Niemand daran, sich bereits vorher zu melden, um die Formulare zu erhalten und einen reibungslosen Ablauf bzw eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages zu erreichen.
Gruß
Sticky
Hallo,
siehe www.arbeitsagentur.de:
Arbeitsuchend/-los melden
Meldepflichten: Arbeitsuchend melden – Arbeitslos melden
Nach dem Sozialgesetzbuch – Drittes Buch – werden 2 Möglichkeiten der Meldung bei der Agentur für Arbeit unterschieden:
Die „Arbeitsuchendmeldung“ ist erforderlich, damit die Agentur für Arbeit Ihnen behilflich sein kann bei der Suche nach einer neuen Arbeitsstelle. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht spätestens 3 Monate vor Beendigung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses. Sie muss persönlich bei einer Agentur für Arbeit erfolgen. Nähere Informationen finden Sie im „Leitfaden zur frühzeitigen Arbeitsuche“.
Natürlich können Sie sich auch jederzeit arbeitsuchend melden, wenn Sie eine neue Stelle suchen und die gesetzliche Verpflichtung nicht besteht, dann gelten keine Fristen oder Formvorschriften.
Die “Arbeitslosmeldung“ dient der Sicherung Ihrer finanziellen Ansprüche und der Suche nach einer neuen Stelle. Sie ist eine unverzichtbare Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld und muss spätestens am ersten Tag der Beschäftigungslosigkeit (frühestens drei Monate vorher) persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Agentur für Arbeit erfolgen.
Gruß Bianca
Man bekommt heute die betriebsbedingte Kündigung, die
Kündigungsfrist läuft bis zum 30.06.2007 - also weit im
nächsten Jahr.
Arbeitslos ist man dann ab dem 01.07,2007.
Wann muss man sich jetzt spätestens beim Arbeitamt melden, um
den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu erhalten?
Hallo,
AFAIK muß man sich bis spätestens 7 Tagen nach Eintritt der
Arbeitslosigkeit beim Amt melden.
Meines Erachtens nach sind „spätestens 7 Tage nach Eintritt der Arbeitslosigkeit“ zu spät - zumindestens im Hinblick auf den Leistungsbezug, da Leistungen nicht rückwirkend sondern ab dem Tag der Meldung der Arbeitslosigkeit bewilligt werden. Meldet sich der Arbeitnehmer erst am 7ten Tag bekommt er an den vorhergehenden Tagen keine Leistungen.
Es hindert einen aber Niemand daran, sich bereits vorher zu
melden, um die Formulare zu erhalten und einen reibungslosen
Ablauf bzw eine rechtzeitige Bearbeitung des Antrages zu
erreichen.
Gruß
Sticky
Hallo Anja,
Du hast recht. War wohl mit den Gedanken bei meiner Stalkerin 
Sollte natürlich heißen „AFAIK binnen 7 Tagen nach Erhalt der Kündigung“.
Gruß
Sticky
Hallo Sticky,
Sollte natürlich heißen „AFAIK binnen 7 Tagen nach Erhalt der
Kündigung“.
Da biste wohl nicht auf dem neuesten Stand.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__37b.html
Arbeits suchend meldung in dem gefragten Fall also spätestens 3 Monate vor Beendigung (was nicht ausschließt, dass man sich auch schon 4 oder 5 oder 6 Monate vorher arbeits suchend melden kann/darf). Mit der Arbeits los meldung hat das allerdings nur indirekt zu tun. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__122.html
MfG