Hallo,
wie ist das eigentlich mit der Meldepflicht? Angenommen, eine Person gilt als ohne festen Wohnsitz, und verbringt ein paar Tage in der Wohnung eines Freundes, dann geht sie zum nächsten, bleibt da ein paar Tage, usw. Wird sie dadurch meldepflichtig? Wie lange muss sie an einem Ort sein, damit sie ihren Wohnsitz melden muss?
Hallo ulaxx,
dadurch, dass eine Person sich mehrere Tage bei einem Freund aufhält, lässt ihn noch nicht in eine Wohnung „einziehen“.
Aus § 11 des Melderechtsrahmengesetzes geht hervor, dass sich derjenige der eine Wohnung bezieht, bei der Meldebehörde anzumelden hat!
Ich komme aus Hessen. Das Hessische Meldegesetz konkretisiert noch etwas. Vermutlich ist es in anderen Ländern ähnlich
§ 13(1) HMG
Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb einer Woche bei der Meldebehörde anzumelden.
Die Verpflichtung betrifft somit nicht vorwiegend die Zeit sondern den Umstand des Beziehens.
Gruß
Robert
Hallo Robert,
schon mal vielen Dank für deine Antwort. Du hast Recht, dass das Meldegesetz Wert auf den Begriff „beziehen“ legt, nur weiss ich nicht, was im Sinne dieses Gesetzes damit gemeint ist. Die Absicht dort zu bleiben? Das Unterschreiben eines Mietvertrages? Die Ankunft mit dem Umzugslaster? Nutzung dieser Adresse als Postanschrift? Mir erscheint alles davon weder ausreichend noch notwendig. Sollte ich vielleicht mal unter allgemeinen Rechtsfragen klären, was einen Bezug darstellt?
Gruß,
Daniel