Hallo Wissende,
bis wann gilt ein Aufenthalt in einer anderen Stadt eigentlich als „vorübergehend“? Ich habe schon gegoogelt, aber leider nur was für Niedersachsen gefunden; keine Übersicht für andere Bundesländer (z.B. NRW, Bayern, Sachsen).
Vielleicht wisst ihr, wo man das suchen muss …
Schöne Grüße
Petra