Meldegesetz: Definition 'vorübergehender Aufenthalt'?

Hallo Wissende,

bis wann gilt ein Aufenthalt in einer anderen Stadt eigentlich als „vorübergehend“? Ich habe schon gegoogelt, aber leider nur was für Niedersachsen gefunden; keine Übersicht für andere Bundesländer (z.B. NRW, Bayern, Sachsen).

Vielleicht wisst ihr, wo man das suchen muss …

Schöne Grüße

Petra

Hallo,

bis wann gilt ein Aufenthalt in einer anderen Stadt eigentlich
als „vorübergehend“?

Art. 22 MeldeG (Bayern)

Ich habe schon gegoogelt, aber leider nur
was für Niedersachsen gefunden; keine Übersicht für andere
Bundesländer (z.B. NRW, Bayern, Sachsen).

Komisch - Suchbegriffe „Meldegesetz Bayern“ spucken gleich als erstes das Gesetzesportal Bayern aus…

Viel Gruß von Tara