Meldegesetz

Hallo,

man nehme den Fall:
Jemand (A) ist bei jemandem anderen (B) in der Wohnung als Mitbewohner gemeldet (es geht nur um das Meldegesetz, nicht um Mietvertrag o.ä.).

A zieht aus, meldet sich aber nirgends anders an.

Kann B den A beim Einwohnermeldeamt abmelden? Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?

Verschärfte Version:
A+B leben zusammen. Es gibt Streit und B wirft A aus der Wohnung. Kann B die A beim Einwohnermeldeamt abmelden?

Grüße
Siboniwe

Ja, man kann (und muss) einen Mieter der sich nicht selbst ab/anmeldet zwangsweise abmelden. 2 Wochen ist die Frist (die „eigentlich“ für den Mieter gilt.

Und im Streitfall, man wirft Bewohner einfach raus und meldet ihn ab ?
Wenn der ohne Rechtsgrundlage dort sozusagen als Gast lebte, dann könnte man das machen.

MfG
duck313

Hallo,
vielleicht findest du bei "Pro Mietrecht " die gewünschte Antwort.
Tschuldigung, dass ich ungeschickterweise keinen Link habe… :frowning:
Mao

Ja, kannst Du.

Rechtsgrundlage? Im Bundesmeldegesetz finde ich dazu nichts, lediglich die Wohnunsgeberbestätigung beim Einzug.

Im Einwohnermeldeamt arbeiten jedoch Menschen, die man auch einfach mal anrufen kann. Das würde ich ja empfehlen!

2 Like

Hat jetzt nicht direkt mit der Frage zu tun, aber wenn ein Kind, das über 25 Jahre alt ist, bei den Eltern wohnt, ist das dann „ohne Rechtsgrundlage“?

Grüße
Siboniwe

Theoretisch ja. Praktisch ist 1. Wochenende und 2. dürften sich die Leute dort freuen, wenn man anruft und fragt und dann sagt, man frage nur so aus Interesse. :smile:

Grüße
Siboniwe

1 Like

Hi,

soweit ich weiß, ist Abmelden gar nicht mehr vorgesehen, sondern erfolgt automatisch durch eine neue Anmeldung an einer anderen Adresse.
Ausnahme: jemand zieht ins Ausland, dann Abmeldung in D.

Zu Deiner 2. Frage:
Anmeldungen müssen persönlich unter Vorlage eines Ausweises erfolgen. Insoweit kann ich mir nicht vorstellen, daß man jemand anderes ohne dessen Wissen bzw. Einverständnis einfach mal so abmelden kann.

Auch keinen Link parat.

Gruß

So wurde mir das auf der Meldestelle auch erklärt. Seit etwas über 10 Jahren kann man keine Person abmelden, die nicht selber erscheint (es sei denn, sie ist verstorben). Das kann dann nur die Polizei veranlassen.

Inzwischen habe ich dazu anderes im Netz gelesen (Links müsste ich wieder raussuchen, aber lassen wir das mal).
Ein Argument, das mich aber überzeugt hat:
Der Wohnungsinhaber muss doch für einen Bewohner Abgaben zahlen (Müll, etc.). Das würde heißen, er muss das auch für jemanden bezahlen, der gar nicht dort wohnt, der sich aber - aus was für Gründen auch immer - noch nicht woanders angemeldet hat.

Mhm.

Grüße
Siboniwe

Dafür wird aber nicht das polizeiliche Melderegister herangezogen. Was man mit der Eigentümergemeinschaft/Vermieter ausmacht ist ja nochmal was anderes.
Der Vermieter wiederum muß wohl wirklich eine Notiz an die Meldstelle schreiben, dass nach seiner Erkenntnis die Person xy von der Adresse weggezogen ist. Damit ist die Person aber zunächst noch nicht polizeikich abhemeldet.

Hier ist eine Vorlage für eine Notiz ans Einwohnermeldeamt, auch für Mieter.

Auch Verstorbene muß niemand abmelden. Das läuft automatisch auf dem Amtswege.