man nehme den Fall:
Jemand (A) ist bei jemandem anderen (B) in der Wohnung als Mitbewohner gemeldet (es geht nur um das Meldegesetz, nicht um Mietvertrag o.ä.).
A zieht aus, meldet sich aber nirgends anders an.
Kann B den A beim Einwohnermeldeamt abmelden? Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?
Verschärfte Version:
A+B leben zusammen. Es gibt Streit und B wirft A aus der Wohnung. Kann B die A beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Ja, man kann (und muss) einen Mieter der sich nicht selbst ab/anmeldet zwangsweise abmelden. 2 Wochen ist die Frist (die „eigentlich“ für den Mieter gilt.
Und im Streitfall, man wirft Bewohner einfach raus und meldet ihn ab ?
Wenn der ohne Rechtsgrundlage dort sozusagen als Gast lebte, dann könnte man das machen.
Theoretisch ja. Praktisch ist 1. Wochenende und 2. dürften sich die Leute dort freuen, wenn man anruft und fragt und dann sagt, man frage nur so aus Interesse.
soweit ich weiß, ist Abmelden gar nicht mehr vorgesehen, sondern erfolgt automatisch durch eine neue Anmeldung an einer anderen Adresse.
Ausnahme: jemand zieht ins Ausland, dann Abmeldung in D.
Zu Deiner 2. Frage:
Anmeldungen müssen persönlich unter Vorlage eines Ausweises erfolgen. Insoweit kann ich mir nicht vorstellen, daß man jemand anderes ohne dessen Wissen bzw. Einverständnis einfach mal so abmelden kann.
So wurde mir das auf der Meldestelle auch erklärt. Seit etwas über 10 Jahren kann man keine Person abmelden, die nicht selber erscheint (es sei denn, sie ist verstorben). Das kann dann nur die Polizei veranlassen.
Inzwischen habe ich dazu anderes im Netz gelesen (Links müsste ich wieder raussuchen, aber lassen wir das mal).
Ein Argument, das mich aber überzeugt hat:
Der Wohnungsinhaber muss doch für einen Bewohner Abgaben zahlen (Müll, etc.). Das würde heißen, er muss das auch für jemanden bezahlen, der gar nicht dort wohnt, der sich aber - aus was für Gründen auch immer - noch nicht woanders angemeldet hat.
Dafür wird aber nicht das polizeiliche Melderegister herangezogen. Was man mit der Eigentümergemeinschaft/Vermieter ausmacht ist ja nochmal was anderes.
Der Vermieter wiederum muß wohl wirklich eine Notiz an die Meldstelle schreiben, dass nach seiner Erkenntnis die Person xy von der Adresse weggezogen ist. Damit ist die Person aber zunächst noch nicht polizeikich abhemeldet.