Hallo,
man nehme den Fall:
Jemand (A) ist bei jemandem anderen (B) in der Wohnung als Mitbewohner gemeldet (es geht nur um das Meldegesetz, nicht um Mietvertrag o.ä.).
A zieht aus, meldet sich aber nirgends anders an.
Kann B den A beim Einwohnermeldeamt abmelden? Gibt es Fristen, die einzuhalten sind?
Verschärfte Version:
A+B leben zusammen. Es gibt Streit und B wirft A aus der Wohnung. Kann B die A beim Einwohnermeldeamt abmelden?
Grüße
Siboniwe