Hallo,
Wenn man umzieht und sich bei seinem Einwohnermeldeamt ummeldet, ist dieses dann dazu verpflichtet im Anschluss andere Behörden davon zu berichten?
Etwas konkreter: Wenn man Wehrdienst geleistet hat, muss man bis zu einem bestimmten Alter (welches genau weiß ich nicht mehr) seinem Kreiswehrersatzamt melden, wenn man umzieht, heiratet o.Ä… Muss man dies selbst tun oder ist dies durch das Ummelden beim Einwohnermeldeamt bereits erfolgt?
Danke für eure Hilfe,
dontbo
In der Regel genügt die Abmeldung im Einwohnermeldeamt.
Polizei, Justiz und andere Behörden bekommen diese Änderungsdaten mit, können diese selbst einholen.
Alles andere (Hausbank, Arbeitgeber…) musst du selbst informieren.
In der Regel genügt die Ab An meldung im Einwohnermeldeamt.
Für die Änderung
Grüße
Ulf
§24 Wehrpflichtgesetz
"[…]
(6) Während der Wehrüberwachung haben die Wehrpflichtigen
- binnen einer Woche jede Änderung ihrer Wohnung dem Kreiswehrersatzamt zu melden, es sei denn, sie sind innerhalb dieser Frist ihrer allgemeinen Meldepflicht nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze nachgekommen,[…]"
§ 24a Wehrpflichtgesetz
"Für Zwecke der Musterungsvorbereitung und der Wehrüberwachung teilt die Meldebehörde dem zuständigen Kreiswehrersatzamt die Änderung folgender gespeicherter Daten aller männlichen Deutschen ab dem Alter von 17 Jahren bis zum Ablauf des Jahres, in dem sie das 32. Lebensjahr vollendet haben, mit:
- Familiennamen,
- frühere Namen,
- Vornamen,
- Doktorgrad,
- Tag und Ort der Geburt,
- Staatsangehörigkeiten,
- gegenwärtige und frühere Anschriften, Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch die letzte frühere Anschrift im Inland,
- Tag des Ein- und Auszugs,
- Familienstand,
- Sterbetag und -ort."
Gruß Andreas