guten tag,
hat man die pflicht, wenn man eine abfindung - nach einer arbeitslosenzeit von einem jahr - in nachhinein erhält zu melden?
danke
guten tag,
hat man die pflicht, wenn man eine abfindung - nach einer arbeitslosenzeit von einem jahr - in nachhinein erhält zu melden?
danke
Moin,
guten tag,
hat man die pflicht, wenn man eine abfindung - nach einer
arbeitslosenzeit von einem jahr - in nachhinein erhält zu
melden?
Ja auf jeden Fall.
Wenn diese Abfindung zur Altersvorge angelegt wird, wird sie nicht unbedingt auf das Vermögen angerechnet.
Auf jeden Fall bei den *Agenten der Arbeit* nachfragen.
Gruß
Dirk m.
danke