hallo,
folgende Situation:
Ich bin Auszubildender im Öffentlichen Dienst.
Ich helfe am Wochenende ziemlich regelmäßig meinem Bruder beim Zeitungsaustragen…
Muss ich mir das von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen??
hallo,
folgende Situation:
Ich bin Auszubildender im Öffentlichen Dienst.
Ich helfe am Wochenende ziemlich regelmäßig meinem Bruder beim Zeitungsaustragen…
Muss ich mir das von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen??
Hallo,
das steht im Allgemeinen Im Arbeits- bzw. Ausbildungsvertrag. Im Öffentlichen Dienst ist es allerdings üblich Nebentätigkeiten grundsätzlich zu verbieten. Ausnahme ist hier eine schriftstellerische oder wissenschaftliche Tätigkeit.
Beste Grüße
Ich bin Auszubildender im Öffentlichen Dienst.
Ich helfe am Wochenende ziemlich regelmäßig meinem Bruder beim
Zeitungsaustragen…Muss ich mir das von meinem Arbeitgeber genehmigen lassen??
Ja.
Hallo,
wir unterscheiden zwichen Beamten und Beschäftigten des öffentl. Dienstes.
Beim Beamten ist jede Nebentätigkeit genehmigungspflichtig. Der Angestellte muß eine Nebentätigkeit nur anzeigen. Eine Ablehnung ist hier fast nicht möglich.
Es handelt sich ja nur um eine geringfügige Tätigkeit, die ich mir aber trotzdem durch den Dienstherrn
genehmigen/anzeigen würde.
Viele Grüße
Klein
hallo
leider bin ich hier kein Experte und kann Ihnen somit nicht weiterhelfen. Ich habe in diesem Forum auch nur eine Frage gestellt.
Bitte wählen Sie hierzu einen Experten.
Auf diesem Gebiet bin ich zwar kein Experte, aber ich bin der Meinung, dass generell bezahlte Nebentätigkeiten angemeldet werden müssen. Wenn Du für diese Arbeit keine Vergütung i.S. von Stundenlohn o.ä. erhälst, bin ich der Meinung, dass das Deinen Arbeitgeber nichts angeht.