Meldepflicht bei Auszahlung Direktversicherung

Hallo zusammen,
angeblich sind die Direktversicherer ja verpflichtet, der Krankenkasse eines „Versorgungsempfängers“ die Auszahlung der Versicherungssumme (= „Versorgungsleistung“) zu melden.
Was macht die Versicherung eigentlich, wenn der „Versorgungsempfänger“ auf Anfragen zur Nennung der Krankenversicherung nicht reagiert?
Gruß, rivasol

angeblich sind die Direktversicherer ja verpflichtet, der

Nicht nur angeblich.

Was macht die Versicherung eigentlich, wenn der „Versorgungsempfänger“
auf Anfragen zur Nennung der Krankenversicherung nicht reagiert?

Verbindlich kann ich Dir das nicht sagen, aber ich könnte mir vorstellen, dass dann die Versicherung auch nicht reagiert, sprich die Zahlung zurückhält, bis der „Versorgungsempfänger“ seiner Verpflichtung nachgekommen ist.

Mal angenommen, der Betrag ist schon ausgezahlt, was macht sie dann?
Gruß, rivasol

Mal angenommen, der Betrag ist schon ausgezahlt, was macht sie dann?

Das kann ich Dir auch nicht sagen. Aber geh mal davon aus, dass die zahlungen eingefordert und notfalls eingetrieben werden. Die Sozialversicherungsbeiträge sind eine gesetzliche Pflicht, der kann man sich nicht so einfach entziehen.