Meldepflicht bei Fundsachen

Hallo an alle,
ich habe eine etwas eigenartige Frage, bin auch nicht persönlich betroffen.
Also, nehmen wir an, jemand findet etwas wertvolles auf der Straße.
Hat er die Pflicht, das zum Fundbüro zu bringen?
Ok, es ist z.B. bei Geldscheinen recht unwahrscheinlich, dass man ihm hinterher etwas nachweisen kann, wenn er es nicht meldet, aber es kann sich ja auch um Dinge handeln, die hinterher identifiziert werden können, Schmuck, ein Handy o.ä.
Ich denke, es ist auf jeden Fall moralisch verwerflich, wertvolle Dinge einfach zu behalten, aber gibt es eine Rechtsgrundlage dafür?
Dankeschön und lieben Gruß an alle!

Hi,

Ich denke, es ist auf jeden Fall moralisch verwerflich,
wertvolle Dinge einfach zu behalten, aber gibt es eine
Rechtsgrundlage dafür?

http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html

Gruß,
Christian

Hi,

Ich denke, es ist auf jeden Fall moralisch verwerflich,
wertvolle Dinge einfach zu behalten, aber gibt es eine
Rechtsgrundlage dafür?

http://dejure.org/gesetze/BGB/965.html

und dazu passend die Strafvorschrift:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb/__246.html

Gruß Stefan

1 Like

Hallo,

es nicht zum Fundbüro oder zur Polizei zu bringen, ist Fundunterschlagung. Kann ganz unangenehm enden.

Ich hab schon einige Sachen gefunden und gleich an den Empfänger zurück gebracht - es ist schön, weil die Leute sich echt freuen.

Liebe Grüße

Schnägge

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Danke an alle, das gibt ein Sternchen! owT

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Das ist falsch. Die Fundsache muss nicht zum Fundbüro gebracht werden. Sie ist lediglich Meldepflichtig. Dem Ordnungsamt oder Fundbüro zu melden, dass man der Besitzer des Fundgegenstandes ist reicht vollkommen aus. Das ist übrigens auch der bessere Weg, denn nachdem der Eigentümer 6 Monate nach Ihrer Meldung kein Eigentum an der Fundsache meldet, geht das Eigentum an der Sache an Sie über.

vgl. Anzeigepflicht nach § 965,
Eigentumserwerb des Finders § 973