Meldepflicht bei geringfügigen Jobs

Moin,

habe als Rentner derzeit 2 geringfügige Jobs gemäß 556-€-Gesetz (2025, 603€ ab 2026),

jeder der beiden Arbeitgeber weiß vom Job beim jeweils anderen.

Beide Jobs machen zusammen etwa 65% der Maximal-Grenze aus, könnte also noch was dazunehmen.

Müßte ich einen neuen Job den beiden bisherigen AG melden ?

Dem potentiellen neuen AG (privat bekannt) wäre das egal..

Natürlich würde ich das beim Finanzamt bei der ESt-Erklärung mitteilen,

oder muß ich das schon vorher melden ?