Hallo an all Mitglieder,
kommende Woche steht ein Vortrag über Banken bei mir auf dem Programm und bei einer Sache komm ich nicht weiter.
Es geht um folgenden fiktiven Fall:
Kunde X macht im Jahr 2009 duch Aktiengeschäfte einen Gewinn von 600 Euro. Da er unter dem Grundfreibetrag liegt ist er nicht steuerpflichtig bzw. braucht daher keine Abgeltungssteuer zu entrichten.
An welche Behörden muss die Bank Y grundsätzlich diesen Gewinn von 600 Euro aus dem Jahr 2009 nach Gesetzes wegen melden …oder besteht in diesem Fall keine Meldepflicht der Bank ?
Ich würd mich sehr über Eure Hilfe freuen.
Danke und liebe Grüsse aus Hamburg
Petra Hauser
Hallo
Kunde X macht im Jahr 2009 duch Aktiengeschäfte einen Gewinn
von 600 Euro. Da er unter dem Grundfreibetrag liegt ist er
nicht steuerpflichtig bzw. braucht daher keine
Abgeltungssteuer zu entrichten.
An welche Behörden muss die Bank Y grundsätzlich diesen Gewinn
von 600 Euro aus dem Jahr 2009 nach Gesetzes wegen melden
…oder besteht in diesem Fall keine Meldepflicht der Bank ?
Die Bank ist generell nicht verpflichtet, Gewinne irgendwohin zu melden.
Es werden nur die Daten weiter gemeldet -wohin kann ich leider nicht genau sagen- dass grundsätzlich ein Depot bzw. Konto entsteht.
Ansonsten sind die Banken verpflichtet, die AbgSt ordnungsgemäß einzuziehen und an die Finanzbehörden abzuführen. Dies geschieht meines Wissens nach anonym.
Der geschilderte Fall ist an sich nicht sehr konpliziert:
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Entweder der Anleger hat einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbéscheinigung abgegeben. Dann wird von der Bank keine Steuer abgeführt, was ja auch rechtens ist.
So besteht auch kein Bedarf einer Meldung.
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Der Anleger hat keinen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbéscheinigung abgegeben. Dann wird die Steuer abgeführt und er muss sie sich bei seiner Steuererklärung zurückholen.
Gruß vom Money-Schorsch