Angenommen Person 1 wird von einer Hausverwaltung beauftragt z.B. im Bad ein Waschbecken oder auch in der Küche (egal, weil hypothetisch) auszutauschen. Dabei gibt es z.B. einen Rohrbruch oder anderen Schaden. Dieser wird vermutlich repariert. Allerdings wurde dabei z.B. auch ein Möbelstück oder anderer Gegenstand von Person 2 beschädigt.Person 2 meldet dies evtl. der Hausverwaltung und macht den Schaden möglicherweise geltend. Nehmen wir weiter an, der Vermieter möchte diesen Schaden weder reparieren noch bezahlen.
Hätte Person 2 überhaupt einen Anspruch darauf, dass dies vom Vermieter der Versicherung gemeldet wird? Person 2 zahlt ja die Beiträge über die Betriebskosten.
Wäre so ein Fall über diese Versicherung überhaupt abgedeckt?
Hallo,
da hat die Gebäudehaftpflicht wenig mit zu tun,sondern die Haftpflichtversicherung des Handwerkers gegenüber der Hausratversicherung des Mieters.
Für Schäden durch Arbeiten eines Handwerkers ist dieser (bzw. seine Haftpflichtversicherung) zuständig.
Angenommen Person 1 wird von einer Hausverwaltung beauftragt
z.B. im Bad ein Waschbecken oder auch in der Küche (egal, weil
hypothetisch) auszutauschen. Dabei gibt es z.B. einen
Rohrbruch oder anderen Schaden. Dieser wird vermutlich
repariert.
Person 1 ist also ein beauftragter Handwerker!
Allerdings wurde dabei z.B. auch ein Möbelstück
oder anderer Gegenstand von Person 2 beschädigt.Person 2
meldet dies evtl. der Hausverwaltung und macht den Schaden
möglicherweise geltend.
Bitte um Information, wer nun Person 2 ist ?
Nehmen wir weiter an, der Vermieter
möchte diesen Schaden weder reparieren noch bezahlen.
Hätte Person 2 überhaupt einen Anspruch darauf, dass dies vom
Vermieter der Versicherung gemeldet wird?
Und welche Versicherung meinst Du jetzt ?
Person 2 zahlt ja
die Beiträge über die Betriebskosten.
Es wird immer verwirrender!
Soll man nun davon ausgehen, dass Person 2 der Mieter ist ?
Wenn der Mieter sein eigenes Hab und Gut beschädigt, darf er die Kosten natürlich selbst tragen.
Wäre so ein Fall über diese Versicherung überhaupt abgedeckt?
Bitte überdenke deine Geschichte noch einmal und schreibe sie so,
dass man auch erkennen kann wer die einzelnen Personen sind und auch wem die beschädigte Sache gehört.
Person 2 ist ein Mieter, der über die Betriebskosten Beiträge an irgendwelche Versicherungen des Vermieters zahlt. Der Handwerker arbeitet für den Vermieter (Gehilfenhaftung) und hat diesen hypothetischen Schaden verursacht. Ich hoffe, dass ich das nun verständlicher gemacht habe.
Person 2 ist ein Mieter, der über die Betriebskosten Beiträge
an irgendwelche Versicherungen des Vermieters zahlt.
Die gezahlten Nebenkosten spielen in diesem Falle gar keine Rolle.
Also noch einmal die Frage: ist Person 2 der Mieter der Wohnung wo der Schaden entstanden ist ?
Und der Schaden ist am Eigentum des Mieters entstanden ?
Oder evt. am Eigentum des Vermieters ?
Es wäre nett wenn Du einmal mitteilen würdest, was beschädigt wurde.
Der
Handwerker arbeitet für den Vermieter (Gehilfenhaftung) und
hat diesen hypothetischen Schaden verursacht. Ich hoffe, dass
ich das nun verständlicher gemacht habe.
Nach deinem 1. Text hat Person 2 den Schaden verursacht.
Wobei ich immer noch nicht erkennen kann, was beschädigt wurde.
Wenn Du keine weiteren Details mitteilst, kann man deine Frage auch nicht beantworten!
Egänzung
dein 1. Text:
Allerdings wurde dabei z.B. auch ein Möbelstück oder anderer Gegenstand von
Person 2 beschädigt.
…
Ganz ehrlich @ Merger
ich verstehe nicht, was an meinem Text unklar sein sollte, aber gut.
Hier noch einmal in Kurzform:
Person 1 = Handwerker oder auch Hausmeister (egal)
Person 2 = Mieter (wer sonst zahlt Betriebskosten…?)
Gegenstand ist Eigentum von Person 2
und weil es sich hier um einen hypothetischen Fall handelt,
spielt es keine Rolle, um was für einen Gegenstand es sich handelt.
Nehmen wir an, es sei ein Möbelstück, welches durch die
Unachtsamkeit von Person 1 umgekippt ist oder eine Lampe, die mit einer
Leiter zerbrochen wurde. Völlig irrelevant also.
Meine Frage zielt einfach nur darauf ab, ob der Vermieter (in dessen Dienst Person 1 steht)
in so einem Fall dazu verpflichtet wäre, den Schaden seiner Versicherung mitzuteilen.
Alles klar?
Hallo Lieschen,
Ganz ehrlich @ Merger
Ehrlichkeit erwarte ich immer, wenn man eine Frage hier im Forum stellt.
Ansonsten würde ich nicht antworten.
ich verstehe nicht, was an meinem Text unklar sein sollte,
aber gut.
Hier noch einmal in Kurzform:
Person 1 = Handwerker oder auch Hausmeister (egal)
Hier gibt es schon einen Unterschied,
und zwar welche Tätigkeit Person 1 nachgeht.
Unter Umständen greift die Betriebshaftpflicht des Handwerkers.
Allerdings kann man darauf nur antworten, wenn bekannt ist was beschädigt wurde.
Person 2 = Mieter (wer sonst zahlt Betriebskosten…?)
Ob hier Betriebskosten
Nebenkosten gezahlt werden ist völlig egal.
Gegenstand ist Eigentum von Person 2
und weil es sich hier um einen hypothetischen Fall handelt,
spielt es keine Rolle, um was für einen Gegenstand es sich
handelt.
Doch es spielt eine Rolle, denn ansonsten ist es nicht möglich deine Frage zu beantworten.
Denn es wäre möglich, dass die Betriebshaftpflicht des Handwerkers den Schaden erstatten müsste.
Nehmen wir an, es sei ein Möbelstück, welches durch die
Unachtsamkeit von Person 1 umgekippt ist oder eine Lampe, die
mit einer
Leiter zerbrochen wurde. Völlig irrelevant also.
Auch hier noch einmal: es kommt immer auf den Schadensfall an.
ohne weitere Angaben ist keine Antwort möglich.
Meine Frage zielt einfach nur darauf ab, ob der Vermieter (in
dessen Dienst Person 1 steht)
in so einem Fall dazu verpflichtet wäre, den Schaden seiner
Versicherung mitzuteilen.
Alles klar?
Nein - es ist nicht klar.
Nachdem Du auf meine Fragen nicht eingehst, kann ich dir nur empfehlen einen Rechtsanwalt zu kontaktieren, der dir evt. weiterhelfen kann.
ohne Gruß
Naja, macht nichts. Trotzdem Danke für den Versuch!
Rechtsanwalt ist nicht nötig, weil hypothetisch.
-----------------------------------MIT Gruß !-----------------------------------------------------