Wenn man 3 Jahre auf Reisen geht und daher die Wohnung aufgeben möchte, also keinen festen Wohnsitz mehr hat. Wie sieht das mit der Meldepflicht aus?
Hallo,
das ist eine ganz dumme Idee…zumindest für die
Bürokratenherrlichkeiten
in Europa…
Während man in Afrika,Südamerika oder Asien überhaupt keine Probleme damit hat,das jemand Mobil ist,bekommen Europäische Bürokraten dabei schon Terror-Ängste …
Also ich würde mir (Rein hypothetisch natürlich…*g* )
entweder einen Verwandten meines Vertrauens aussuchen und mich dort wohnhaft melden (und natürlich dort mindestens 1 Zimmer haben,wofür mein Verwandeter natürlich auch einen Obulus bekommen würde…
oder einen professionellen Service nutzen,wie es ihn zum B.für GmbH-Gründungen in Nachbarländern gibt…
Hi,
Also ich würde mir (Rein hypothetisch natürlich…*g* )
entweder einen Verwandten meines Vertrauens aussuchen und mich
dort wohnhaft melden (und natürlich dort mindestens 1 Zimmer
haben,wofür mein Verwandeter natürlich auch einen Obulus
bekommen würde…
oder einen professionellen Service nutzen,wie es ihn zum
B.für GmbH-Gründungen in Nachbarländern gibt…
das ist eine dumme Idee…
jede Meldung die man macht, ohne tatsächlich die Wohnung oder das Zimmer tatsächlich zu bewohnen, ist eine Scheinmeldung und damit eine Ordnungswidrigkeit.
Man löst die Wohnung auf, meldet sich ab, geht auf Reisen und passt ganz gut auf die Abmeldebescheinigung auf (braucht man bei der Botschaft wenn evtl. der Pass verloren geht).
Im jeweiligen Aufenthaltsland sind die dortigen Meldepflichten zu beachten (falls es denn welche gibt…).
Für wichtige Post (Versicherungen etc.) sollte man den jeweiligen Stellen eine Kontaktadresse nennen, damit Post einen erreicht bzw. nachgesandt werden kann.
Gruß von Sid
wenn ich jetzt z.B. 1 Jahr ins Ausland gehe muß ich mich also abmelden,da ich ja in meiner Wohnung nicht mehr wohne?Also muß ich die auflösen?
Und wenn ich mich bei meinem Bruder anmelde um erreichbar zu sein ist das auch verboten weil ich da ja gar nicht wohne?
Rätsel über Rätsel…
Grüße
Hallo,
wenn ich jetzt z.B. 1 Jahr ins Ausland gehe muß ich mich also abmelden,da ich ja in meiner Wohnung nicht mehr wohne?Also muß ich die auflösen?
Nein, müssen muss man nicht. Die Frage gng wohl eher dahin, was jemand machen kann, der seine Wohnung auflöst und ins Ausland abdampft. Aus eigener Erfahrung, weiß ich, dass das problemlos geht. Einen neuen Reisepass gibt es auch über die Botschaft.
Und wenn ich mich bei meinem Bruder anmelde um erreichbar zu sein ist das auch verboten weil ich da ja gar nicht wohne?
Rätsel über Rätsel…
Im Grunde ja, aber keine Gemeinde wird sich darüber beschweren, da sie für jeden gemeldeten Einwohner Geld bekommt. Die machen nur Terror, wenn sie irgendwo eine dort wohnende, aber nicht gemeldetet Person vermuten. Dann gibt es da auch noch Kommunen, wo Abfallgebühren nach gemeldeten Personen bezahlt werden müssen und die GEZ, die überall ihre Nase reinhängt. Das kann man zwar irgendwie Händeln, aber man kann sich diesen Ärger eben auch einfach sparen. Um erreichbar zu sein, genügen heute auch schon Internetzugänge und irgendwelchen Firmen reichen in der Tat Postadressen in Deutschland. Erfahrungsgemäß hält sich die Post bei längeren Auslandsaufenthalten auch deutlich in Grenzen. Eine Anmeldung in irgendeiner Wohnung, die man gar nicht bewohnt ist jedenfalls nicht notwendig.
Grüße
wenn ich jetzt z.B. 1 Jahr ins Ausland gehe muß ich mich also
abmelden,da ich ja in meiner Wohnung nicht mehr wohne?Also muß
ich die auflösen?
abmelden nach dem Meldegesetz - ja
Wohnung auflösen - nein, wenn man die Absicht hat nach dem 1 Jahr im Ausland die Wohnung wieder zu bewohnen und das Geld auch hat die Miete weiter zu bezahlen…
Und wenn ich mich bei meinem Bruder anmelde um erreichbar zu
sein ist das auch verboten weil ich da ja gar nicht wohne?
nein, ist nicht verboten - aber eine Ordnungswidrigkeit…
Gruß von Sid
Hi,
Hi,
Die machen nur Terror, wenn sie irgendwo eine dort
wohnende, aber nicht gemeldetet Person vermuten.
Es gibt auch Probleme, wenn die Meldebehörde eine Person gemeldet haben, die aber nicht mehr in der Wohnung wohnen soll.
In der Regel gibt es Ermittlungsdienste der Kommunen, die vor Ort ermitteln, ob eine Person noch wohnhaft ist. Dann kommen so Aussagen von Vermietern, Hausmeistern, Bewohnern des Hauses: Och der, der wohnt doch schon ein 1/2 Jahr im Ausland-neue Adresse?? und rumsdibums ist man von amtswegen abgemeldet…danach ist das Geschrei groß, weil man abgemeldet wurde und vielleicht nachweisen muß, dass man doch noch dort gewohnt hat etc. pp.
das ist der tägliche (Wahn)sinn auf den Meldebehörden…
Gruß von Sid
Gemeldete Personen interessieren die nicht, nur die nicht gemeldeten.
Vor allem in Städten mit einem Bad vor dem Namen sind diese Schnüffler auf der Suche nach nichtgemeldeten Personen.
Woran glaubst du wohl, ist einer Kommune denn mehr gelegen: An dem Taschengeld von 23,50 € als OWiG für einen Verstoß gegen das Meldegesetz oder an den laufenden Einnahmen aus Steuern und Abgaben bzw. Gebühren (Müllgebühren etc.), die weitaus höher liegen und meistens auch noch jährlich steigen??
da ein dicker Balken angebracht wurde, ich aber gerne darauf antworte:
gemeldete Personen interessieren sehr wohl…
nicht wegen den Paar Euro für die OWIG, aber
- um das Melderegister auf dem laufenden zu haben
- außerdem stehen hinter diesem Interesse vorwiegend Anfragen von
Gläubigern die noch Geld einfordern wollen oder andere Ämter (wie
Jugendamt für Unterhaltsforderungen etc.)
Gruß von Sid
Warum sollte das
außerdem stehen hinter diesem Interesse vorwiegend Anfragen von
Gläubigern die noch Geld einfordern wollen oder andere Ämter (wie
Jugendamt für Unterhaltsforderungen etc.)
das Einwohnermeldeamt interessieren ???
Die Gläubiger können doch sämtliche Schriftstücke dort zustellen,denn soweit ich den Beitrag weiter oben verstanden habe,ist doch eine richtige Wohnung mit Briefkasten,Türklingel mit Namensschild usw.gemeint.
Außerdem wäre jemand,der sich seinen Zahlungsverpflichtungen entziehen wollte,doch wohl ziemlich blöd sich richtig anzumelden,nur mal so anmerke.
in diesem fall gibt es keine meldepflicht
hallo
ab zum bürgeramt, abmelden auf „ohne festen wohnsitz“.
justin
OK people, DANcKE =genug info gekommen.
Wenn ich es recht verstanden habe, sollte man um es richtig zu machen, +keinen Stress +keinen Ärger zu bekommen, nur für die Erreichbarkeit mit einem Boschtkästle (als Option mit Anmeldung) bei Verwandten, Bekannten, bzw. bei einem Campingplatz (Danke Kirstin, danke Italia22, danke EddaW), alternativ ohne Anmeldung aber dann mit dem „ohne festen Wohnsitz“ Eintrag in den Papieren einrichten.
Jedenfalls kommt das meiner Frage, als Lösung am nächsten.
Anmerkung: Natürlich sollte man auf das Abmeldeformular höllisch ufbasse, denn man will nach den 3 Jahren wieder in Deutschland einen festen Wohnsitz erwerben.
Im konkreten Fall steht ein WoWa#1 fest mit festen Steckdaup-vorbau fix auf einem Campingplatz.
Mit WoWa#2 und Mobil VW-T5 geht man allways on tour.
Es ist keiner auf der Flucht und Gläubiger gibt es nicht.
Neee, da verwechsel ich nix…denn es war nur auf die Aussage von dir gemünzt, dass die Einwohnerämter sich für gemeldete Personen nicht interessieren.
Das wollte ich widerlegen, denn die interessieren sich sehr wohl dafür, wenn Anfragen von Gläubigern etc. kommen, weil die Post nicht zustellbar ist.
Gruß von Sid
Hallo,
es is ja schon das meiste gesagt. Nur so am Rande, andere Länder haben zB gar keine Meldepflicht. Allerdings werden dann manche Dinge im Alltag sher kurios (für uns kurios) geregelt. zB dass man zum ausleihen von DVDs eine Gasrechnung braucht (damit wird dann der Wohnsitz nachgewiesen).
Manchmal tut man sich vielleicht aber leichter, wenn man eine offizielle Adresse angeben kann.
Hallo,
Die machen nur Terror, wenn sie irgendwo eine dort wohnende, aber nicht gemeldetet Person vermuten.
Es gibt auch Probleme, wenn die Meldebehörde eine Person gemeldet haben, die aber nicht mehr in der Wohnung wohnen soll.
Natürlich kann es die auch geben. Aber da eben auch finanzielle Vorteile dran hängen, wird keine Gemeinde ohne trifftigen Grund mutwillig dafür sorgen, dass nicht dort wohnende Personen abgemeldet werden.
Diese Ermittlungsdienste werden, wenn es sie denn gibt, eher tätig, wenn nicht Angemeldete gefunden werden sollen (um eben neben einer keinen Owi auch die staatlichen Umlagen zu erhalten etc.). Oder aber gemeldete Personen wollen Sozialleistungen vom Staat (etwa ALG-II) oder sollen sonst irgendwelchen Verpflichtungen nachkommen, denen sie eben nicht nachkommen. Dann wird natürlich mal geprüft und notfalls zwangsabgemeldet.
Grüße