Meldepflicht Rota-Virus - und dann?

Hallo,

meine Zwillinge (jetzt 6 Wochen alt) sind am 30.3. nach Behandlung wegen Lungenentzündung aus dem Krankenhaus entlassen worden.

Durch die ganze Antibiotika-Behandlung war die Verdauung ziemlich im Eimer und sie hatten noch schlechten Stuhlgang.
Am 2.4. waren wir beim Kinderarzt zur Nachuntersuchung, soweit war alles in bester Ordnung.

Jedoch muß wohl aus der vollen Windel (von uns unbemerkt) eine Stuhlprobe entnommen worden sein. Jedenfalls bekam ich Samstag einen Brief vom Gesundheitsamt, ich solle wegen des Stuhlbefundes vom 3.4. mich morgen (11.) beim Amt melden.
Dabei liegt ein Merkzettel über das Rota-Virus und daß Erkrankungen meldepflichtig seien.

Also wird wohl das Rota-Virus im Stuhlgang festgestellt worden sein.

Nun ist der 3.4. natürlich schon lange her - und somit eine Erkrankung mit dem Rota-Virus im Normalfall bereits wieder abgeklungen - und so sieht es auch aus, den Kindern gehts gut, der Stuhlgang ist zwar noch nicht wieder ganz perfekt aber weit entfernt von Durchfall, sie sind nicht dehydriert, erbrechen sich nicht, trinken gut usw.

Deshalb frage ich mich jetzt etwas beunruhigt - was wollen die von uns? Müssen wir die Kinder jetzt noch beim Amtsarzt vorstellen?
Wir sind wirklich froh, wenn wir mal ein kleines bißchen zur Ruhe kommen und die Säuglinge nicht andauernd durch die Gegend kutschieren müssen.

Gruß,
Martin

Hallo,

sei mir nicht böse, aber auf deine Frage kann dir nur einer eine korrekte und verbindliche Antwort geben, und dass ist der zuständige Sachbearbeiter beim Gesundheitsamt. Der hat Telefon/Fax/ggf. Mail und Du kannst die Geschichte vermutlich in fünf Minuten klären. Alle hier anzustellenden Mutmaßungen bringen hingegen gar nichts.

Gruß vom Wiz

Ja, Du hast schon recht, aber da soll ich halt erst morgen zwischen 10 und 11h anrufen - und man fragt sich halt, was denn jetzt schon wieder für ein Mist auf einen zukommt.

Wir wollen einfach endlich etwas zu Ruhe kommen mit unseren Zwillingen.

Naja, wie auch immer.

Gruß,
Martin

meine kinder hatten auch rota-viren. von der kur mitgebracht - als abschiedsgeschenk sozusagen. aber bei mir war niemand vom gesundheitsamt.

ich weiß, daß dich das ziemlich nervt, aber auch das geht vorbei. kopf hoch. ich wünsch dir viel kraft. lg am.

Hallo,

der behandelnde Arzt hat Meldepflicht, nicht Du. Es geht darum andere Kinder besonders Säuglinge vor einer Ansteckung zu schützen. Bei Säuglingen sind diese Infektionen häufig und können ernste Komplikationen verursachen.

Gruß Kerstin