Meldepflicht /Rundfunkbeitrag

Hallo,

ich habe 2010 meine Geräte bei der GEZ abgemeldet und auch eine Bestätigung der GEZ dafür erhalten.
Nun lebe ich in einer WG und meine Mitbewohnerin zahlt GEZ. Seit 1.1.2013 beteilige ich mich anteilig an den Kosten aus solidarität. Jetzt ist meine Frage ob ich mich bei der GEZ noch mal melden muss um sie darüber zu benachrichtigen wer für unsere Wohnung die Gebühren zahlt oder ob das System sich das selbst erklärt?

mit lieben Grüßen

Du brauchst gar nicht veranlassen.
Bei euch ist schon alles bestens geklärt.
Wohngemeinschaften

Wer zusammenwohnt, wird durch das neue Modell entlastet. Denn mit dem neuen Rundfunkbeitrag gilt: eine Wohnung - ein Beitrag. Pro Wohnung ist nur ein Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat zu entrichten, egal wie viele Personen dort leben. Dies ist ein klarer Vorteil für Wohngemeinschaften, deren Bewohner bislang jeweils einzeln für ihre Geräte bezahlen. Es gilt:

Eine volljährige Bewohnerin oder ein volljähriger Bewohner der Wohngemeinschaft muss angemeldet sein und den Rundfunkbeitrag für die gemeinsame Wohnung bezahlen. Wer das ist, das entscheidet die WG selbst. Alle anderen Bewohner, die bis Ende 2012 zur Zahlung der bisherigen Rundfunkgebühr angemeldet waren, können sich dann abmelden. Dazu müssen sie ein formloses Schreiben an den Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln senden, in dem sie ihre Teilnehmernummer sowie den Namen und gegebenenfalls die Teilnehmernummer des künftigen Beitragszahlers angeben.
Die Anzahl der Geräte in einer Wohnung ist für die Berechnung irrelevant: Der Rundfunkbeitrag gilt für alle Rundfunkangebote – ob im Radio, Fernsehen oder Internet.
Der Beitrag für die Wohnung deckt auch die privaten Autos aller Bewohner ab.
Wird einem WG-Bewohner eine Befreiung oder eine Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag zugesprochen, gilt diese auch für Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, aber nicht für andere WG-Mitbewohner. [weitere Informationen zu Befreiung und Ermäßigung]