Hallöchen,
angenommen man hat den Mietvertag seiner Wohnung gekündigt, mit der man hauptansässig gemeldet war. Da es sich um eine ordentliche Kündigung handelt beträgt die Frist normale drei Monate.
Hätte es irgendwelche Konsequenzen wenn man sich nun an dem neuen Wohnort meldet bevor die drei Monate abgelaufen sind und man die Wohnung in der alten Heimat offiziell noch mietet?
Könnten daraus irgendwelche Konsequenzen entstehen und wenn ja welche? Fällt das überhaupt auf, wenn man an einem Ort gemeldet ist aber in dem anderen eine Wohnung unterhält?
Vielen Dank für eure Antworten
LG Velvi