Meldepflicht Verbesserung Schwerbehinderung?

Weiß Jemand, ob man eine Verbesserung seines Gesundheitszustandes bei
Schwerbehinderung melden muss, wenn diese einen unmittelbaren
Einfluss auf den Grad seiner Schwerbehinderung hätte? Und wenn ja,
bei welchem Amt und was passiert, wenn man es nicht macht?

Beispiel: Ein Mann hat seit 15 Jahren eine Schwerbehinderung von 60
Grad aufgrund rheumatischer Beschwerden. Die sind aber seit Jahren
nicht mehr akut geworden. So kann er Häuser abreissen, Bodenplatten
verlegen und auf Dächer bei Sturm steigen. Typisch rheumatische
körperliche Veränderungen weist er nicht auf. Auch kann er gut in die
Hocke gehen.

Hallo,

auf die Meldepflicht bei Änderungen (also auch Verbesserungen) wird in jedem Bescheid des Versorgungsamtes/Landesamtes hingewiesen.

Vom Versorgungsamt wird bestimmt keine Strafanzeige oder ähnliches erfolgen. Anders sieht es z. B. dann aus, wenn aufgrund der Behinderung ein Steuerfreibetrag in Anspruch genommen würde. Das kann Ärger mit dem Finanzamt geben.

Gruss

Andreas