Hallo
B hat sich fast 2 Jahre nicht rechtzeitig umgemeldet. Jetzt droht Bußgeld und B soll sich äußern, fragt sich was kann B sagen um alles zu mildern?
Laut OWiG müssen ja die wirtschaftlichen Verhältnisse beürcksichtigt werden, also B ist z.B. Student ohne eigenes Einkommen. Zudem hatte B keinen wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil durch die verspätete Ummeldung.
Was könnte B sonst sagen? B kennt einige Studenten die sich auch gar nicht ummelden, B dachte auch man könne seinen Erstwohnsitz „wählen“ (ie Lebensmittelpunkt).
B hat sich fast 2 Jahre nicht rechtzeitig umgemeldet. Jetzt
droht Bußgeld und B soll sich äußern, fragt sich was kann B
sagen um alles zu mildern?
Er darf alles sagen, es gibt hier keine Einschränkungen! Auch kann er sich selbst nicht äußern, hierzu ist B nicht verpflichtet.
Laut OWiG müssen ja die wirtschaftlichen Verhältnisse
beürcksichtigt werden, also B ist z.B. Student ohne eigenes
Einkommen.
Dann wären ja Leute ohne Einkommen schon mal von Haus aus straffrei zu behandeln? Nein! Auch B kann ein Ordnungsgeld aufgebrummt bekommen. Natürlich wird hier die Obergrenze nicht ausgeschöpft werden.
Zudem hatte B keinen wirtschaftlichen oder
sonstigen Vorteil durch die verspätete Ummeldung.
Laut OWiG muss dies auch nicht vorliegen. Es reicht der Tatbestand.
Was könnte B sonst sagen? B kennt einige Studenten die sich
auch gar nicht ummelden,
B könnte anbieten diese in die Pfanne zu hauen und damit einen Deal aushandeln, welchen ihn straffrei belässt. Allerdings muss der Vorteil bei der Behörde liegen, da die sich ggf. rechtfertigen muss.
B dachte auch man könne seinen
Erstwohnsitz „wählen“ (ie Lebensmittelpunkt).
Vielleicht muss er das wieder, wenn B die Uni wechseln müsste, falls die Kommilitonen einmal rausbekommen sollten, wer damals der Maulwurf war.
P.S. Übrigens ist das nichts ungewöhnliches. Das kommt praktisch in alllen deutschen Großunternehmen vor. Damit ist B auch gut auf das Arbeitsleben vorbereitet.