Meldepflicht vom Nachwuchs?

Guten Morgen,

bis wann muss man den seinen Nachwuchs beim Amt anmelden?
Was würde passieren wenn man dies nicht macht?

Danke für eure Antworten.

Gruß
schnorz

Guten Morgen,

bis wann muss man den seinen Nachwuchs beim Amt anmelden?
Was würde passieren wenn man dies nicht macht?

Die Geburt eines Kindes ist dem zuständigen Standesamt innerhalb einer Woche anzuzeigen. Der Tag der Geburt zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit.

Wird das Kind im Krankenhaus geboren, zeigt dies die Geburt des Kindes beim Standesamt an. Wird das Kind zu Hause geboren, so muss die Geburt von den Elter, der Hebamme, dem Arzt oder jeder anderen Person, welche davon Kenntnis erlangte, angezeigt werden.

Die Beurkundung der Geburt ist gebührenfrei.

Wird es nicht angezeigt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Solche können mit -Geldstrafe- geahndet werden.

Hallo jocki,

danke für deine Antwort.

Gruß
schnorz