ab wann besteht für einen Angestellten im festen Vertragsverhälntnis Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber, wenn er in seiner Freizeit zusätzlich mit eigenen Produkten / Dienstleistungen verdient?
Gibt es Regelungen, die den Verdienst betreffen?
Gibt es Regelungen, wenn die „normale“ Arbeitsstelle und der Zusatzverdienst fachverwandt sind?
ab wann besteht für einen Angestellten im festen
Vertragsverhälntnis Meldepflicht gegenüber dem Arbeitgeber,
wenn er in seiner Freizeit zusätzlich mit eigenen Produkten /
Dienstleistungen verdient?