wenn jemand für ein auf 2 Jahre begrenztes Projekt in eine andere Stadt ziehen muß, kann er dann seinen alten Wohnsitz als Erstwohnsitz behalten (auch wenn das noch bei den Eltern ist)? Übrigens der Sitz der Firma bei der er angestellt ist, ist wiederum in einer anderen Stadt. Außerdem ist eine halbjährige Probezeit.
Kann die Stadt, in der das Projekt ist, verlangen, dass der Wohnsitz dort als erster Wohnsitz angemeldet wird? Das würde ja zumindest für die Zeit der Probezeit keine Sinn machen.
ich hatte eine ähnliche Situation und auch längeren Zank mit dem Einwohnermeldeamt deswegen. Die bestanden darauf, daß der Erstwohnsitz dort anzumelden sei, wo der „Lebensmittelpunkt“ ist (also wo man sich mehr aufhält)- egal für wie lange er dort ist. Da wird also mit „Probezeit“ nix zu machen sein.
Meinen Wohnsitz bei den Eltern sollte ich dann als Zweitwohnsitz anmelden, aber da das Berlin war und Berlin Geld für Zweitwohnsitze will, mußte ich meine Zelte dort komplett abbrechen.
Ein paar Jahre später habe ich es in zähem Ringen geschafft, meinen Hauptwohnsitz in einer Stadt zu belassen und am Studienort nur einen zweiten anzumelden, weil ich klargemacht habe, ich sei nur von Mo-Abend bis Do. dort, mein Partner und alle Freunde würden in der ersten Stadt leben und sämtliche anderen Aktivitäten wie Kontoführung etc. würden dort verbleiben. Aber auch hier hab ich wohl eher Glück gehabt und der Sachbearbeiter wollte sich wohl meine seitenlangen Briefe nicht mehr antun.
Viel Glück!
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die Sache mit dem Lebensmittelpunkt ist schon richtig. Warum die Kommunen aber immer so darauf bestehen, den Erstwohnsitz zu bekommen hängt einfach damit zusammen, dass der Einkommenssteueranteil der Kommune nur an den Erstwohnsitz geht. D.h. jeder Erstwohnsitz ist für den kommunalen Haushalt bares Geld. Und damit sitzt man dann immer zwischen allen Stühlen, wenn man einen Zweitwohnsitz anmelden will, weil natürlich beide Städte gerne den Erstwohnsitz hätten. Aus gleichem Grund gibt es auch die teilweise erhobene Zweitwohnungssteuer, weil die Kommunen natürlich davon ausgehen, dass auch die Einwohner mit Zweitwohnsitz natürlich Anteil am öffentlichen Leben nehen, dies aber nicht mitfinanzieren. Gerade Universitätsstädte können ein Lied davon singen.
Daher würde ich nach Möglichkeit auf einen Zweitwohnsitz verzichten (was einen ja nicht hindert weiterhin bei den Eltern ein Zimmer zu haben, oder häufiger bei Freund/Freundin als in der eigenen Wohnung zu sein).
Gruß vom Wiz
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Erst einmal DANKE für Eure Antworten! Muß ich mich denn eigentlich anmelden? Ich habe mir zwar eine Wohnung genommen, bin aber nur von Mo - Do in der Stadt, eben nur zum Arbeiten. Ich weiß auch noch gar nicht, ob ich die 2 Jahre bleibe. Habe ehrlich gesagt keine Lust auf den Papierkram der Ummeldung, um dann nach zwei Monaten festzustellen, dass ich doch arbeitsmäßig in ein anderes Projekt gesteckt werde. Ich möchte aber auch keine Schwierigkeiten mit den Behörden?
da die fehlende Anmeldung Stress für den Vermieter bedeuten kann, bestehen diese üblicherweise auf kurzfristige Vorlage einer Meldebescheinigung, wenn es sich um Profis handelt. Ziehst Du bei Oma Müller in den Keller, wird die üblicherweise nicht hieran denken. Natürlich ist die Nichtanmeldung eine OWI, aber die Wahrscheinlichkeit damit aufzufallen ist relativ gering, solange man nicht gegenüber Behörden vor Ort den Wohnsitz in anderem Zusammenhang mitteilen muss.
Ich selbst bekenne mich schuldig auch mal als Wochenendfahrer mit viel Reisetätigkeit in der Woche mein gelegentlich genutztes Zweitbett nicht extra angemeldet zu haben. War ein Jahr lang überhaupt kein Problem.
Gruß vom Wiz
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mir ist schon klar, dass du nur sagst wie’s ist und nichts dafür kannst
Einkommenssteueranteil der Kommune nur an den Erstwohnsitz
geht.
Und? Wessen Problem ist das? Meines definitiv nicht. Weil die Behörden unfähig sind ihre Hausaufgaben zu machen muss der Bürger das bezahlen. HÄ? Soll die Erstwohnsitzgemeinde der anderen doch was abgeben. Schließlich nutze ich die Infrastruktur auch nur zeitweise.
Anteil am öffentlichen Leben nehen, dies aber nicht
mitfinanzieren. Gerade Universitätsstädte können ein Lied
davon singen.
Was ist mit den offenbar wohlhabenden Einwohnern der Speckgürtel um die Stadt? Warum dürfen die defizitäre, steuerfinanzierte Einrichtungen wie Opernhaus, Museen usw benutzen? Dafür zahle ich ZW-Steuer und wenn ich deren Strand betrete zahle ich nochmal Kurtaxe.
Daher würde ich nach Möglichkeit auf einen Zweitwohnsitz
verzichten
Je nach Lebenssituation ist es aber u.U. illegal keinen zu haben.
Manchmal ist man aber steuerbefreit wenn man z.B. in einer WG lebt oder die Toilette auf halber Treppe ist.