Meldepflicht?

Ich habe mich im Februar beim AA gemeldet da mein Chef mich nur noch auf 15 Std. basis beschäftig hat weil die Auftragslage nicht doll war.Habe dann auch einen Antrag gestellt auf Arbeitslosenhilfe dieser wurde aber abgelehnt.Ich bekomme jetzt nur geld vom Sozi.Ab September bin ich wieder für 24 std.also 3 tage die Woche bei meinem Chef angestellt. Nun meine Frage hätte ich mich trotzdem beim Amt melden müßen?

Hallo Sandra,

beim Arbeitsamt meldet man sich entweder arbeitslos oder arbeitsuchend. Als Arbeitslos gilt, derjenige, der keine Arbeit hat bzw. derjenige, der bis zu 15 Stunden pro Woche arbeitet.
Du hast Dich - nachdem Du Dich korrekterweise beim A-amt gemeldet und Dein Antrag auf Alohilfe abgelehnt wurde - beim Sozialamt gemeldet.
Jetzt ist der wöchentliche Stundensatz auf 24 Stunden gestiegen. Die damit möglicherweise einhergehende Veränderung Deines Einkommens (ggf. ist es gestiegen) solltest Du dem Sozialamt (vermutlich) mitteilen.

Jeder kann sich beim Arbeitsamt als Arbeitsuchend melden: auch ohne Bezug von Leistungen (Arbeitslosengeld bzw. Arbeitslosenhilfe) kann man sich beim Arbeitsamt melden, wenn man eine Arbeit sucht. Insbesondere dann, wenn man (z.B.) weiß, dass man eine Kündigung erhalten wird.

Ab dem 1.07.2003 besteht sogar die Pflicht zur frühzeitigen Arbeitslosmeldung.
Annahme: Mir wird heute zum 31. August gekündigt. Sofort nach Erhalt der Kündigung (also 14.07.) muss ich mich beim Arbeitsamt melden: ich bin dann zwar noch beschäftigt, aber arbeitsuchend. Wer sich verspätete meldet, muss mit einer „Bestrafung“ rechnen. Das sind 7 Euro pro Tag bei einem Einkommen bis zu 1.700 Euro. Und zwar für jeden Tage Verspätung.

Grüsse aus Lüneburg

Heiner Gierling

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