Hallo liebe Wissende!
Angenommen, ein AN ist krankgeschrieben. Er reicht seine Erst- und Folgebescheinigungen fristgemäß und schriftlich beim AG per Post ein. Allerdings meldet er sich telefonisch weder bei Kollegen und Vorgesetzten, so dass niemand genau weiss, was er hat, geht auch keinen was an, ist klar. Aber es weiss auch niemand, wie lange die Krankzeit zumindest ungefähr dauern wird.
Nun sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung abgelaufen und der AG erhält nicht mal mehr „gelbe Scheine“, so dass er keine Ahnung hat, wie lange sich das Ganze denn hinziehen könnte. Versuche, den AN zu erreichen, blieben erfolglos. Eine Sachbearbeiterin einer Krankenkasse sagte, der AN sei nicht verpflichtet, dem AG die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Der AG hat nun natürlich ein Planungsproblem und kann der Krankenkasse das nicht so recht glauben. Ist es wirklich wahr, dass der AG nun abwarten und Tee trinken muss, bis der AN irgendwann montags vor der Tür steht und seinen Arbeitsplatz wieder einnimmt? Und dass der AG entsprechend von Woche zu Woche innerhalb einer recht kleinen Abteilung die Arbeit hin- und herschichten muss, weil er natürlich niemanden einstellen kann, wenn er nicht weiss, wie lange er ihn braucht?
Über das Verhältnis und Verhalten des AN zum AG und den Kollegen, die Möglichkeit, einen Brief an den AN zu schreiben, an den goodwill des AN zu appelieren, das Interesse des AN an seinem Job … all das brauchen wir in diesem - natürlich hypothetischen - Fall nicht zu diskutieren.
Ich möchte nur wissen, ob die Dame von der Krankenkasse recht hat, wenn sie sagt: Sobald die LFZ abgelaufen ist, hat der AN dem AG gegenüber keinerlei Auskunftspflichten mehr.
Wer weiss was?
Beste Grüße, Inli
Hallo,
erfahrungsgemäss ist es so, dass der Arbeitgeber schon ein „Recht“
hat zu erfahren, ob sein AN für längere Zeit ausfällt. Wenn er es
selbst zahlt (Arbeitsmedizinischer Dienst) kann es sogar med. nachprüfen
lassen. Es ist richtig, dass nach Wegall der Lohnfortzahlung der
Arbeitgeber keine gelbe Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält,
weil die „Überwachung“ der Arbeitsunfähigkeit nun der Krankenkasse
obliegt, die Krankengeld zahlt. Leider habe ich momentan keine
Rechtsquelle parat (bin zu Hause), deshalb nur meine Erfahrungen.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Inlimine,
Angenommen, ein AN ist krankgeschrieben. Er reicht seine Erst-
und Folgebescheinigungen fristgemäß und schriftlich beim AG
per Post ein. Allerdings meldet er sich telefonisch weder bei
Kollegen und Vorgesetzten, so dass niemand genau weiss, was er
hat, geht auch keinen was an, ist klar. Aber es weiss auch
niemand, wie lange die Krankzeit zumindest ungefähr dauern
wird.
Gestehen wir mal dem AN zu, dass er das Entgeltfortzahlungsgesetz nicht kennt. Denn sonst wüsste er, dass es nicht reicht nur seine AU in die Firma zu schicken. http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Nun sind die 6 Wochen Entgeltfortzahlung abgelaufen und der AG
erhält nicht mal mehr „gelbe Scheine“, so dass er keine Ahnung
hat, wie lange sich das Ganze denn hinziehen könnte. Versuche,
den AN zu erreichen, blieben erfolglos.
Eine Sachbearbeiterin
einer Krankenkasse sagte, der AN sei nicht verpflichtet, dem
AG die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.
Der AN bekommt nach den 6 Wochen keine „gelben Scheine“ mehr, aber daraus ergibt sich nicht automatisch, dass er nicht verpflichtet ist den AG darüber zu informieren, wie lange er nun noch ausfallen wird bzw. krank ist. (Komische Logik „AG braucht nichts mehr bezahlen, also gehts ihn auch nichts mehr an, ob der AN nun unentschuldigt fehlt oder noch immer ärztlich bestätigt krank ist.“ *Kopfschüttel*)
Ist es wirklich wahr,
dass der AG nun abwarten und Tee trinken muss, bis der AN
irgendwann montags vor der Tür steht und seinen Arbeitsplatz
wieder einnimmt?
Nö.
MfG
Hallo und danke Xolophos,
Gestehen wir mal dem AN zu, dass er das
Entgeltfortzahlungsgesetz nicht kennt. Denn sonst wüsste er,
dass es nicht reicht nur seine AU in die Firma zu schicken.
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__5.html
Jo, gehe ich auch von aus … daher will der fiktive AG auch nicht auf den fiktiven AN draufhauen …
Der AN bekommt nach den 6 Wochen keine „gelben Scheine“ mehr,
aber daraus ergibt sich nicht automatisch, dass er nicht
verpflichtet ist den AG darüber zu informieren, wie lange er
nun noch ausfallen wird bzw. krank ist. (Komische Logik „AG
braucht nichts mehr bezahlen, also gehts ihn auch nichts mehr
an, ob der AN nun unentschuldigt fehlt oder noch immer
ärztlich bestätigt krank ist.“ *Kopfschüttel*)
Sehe ich genauso, dummerweise wäre der fiktive AG auch ein bißchen bockig und sähe nicht ein, hinter dem fiktiven AN herzurennen.
Rechtfertigte das denn eine Abmahnung?
LG, Inli
Hallo und danke Günter,
erfahrungsgemäss ist es so, dass der Arbeitgeber schon ein
„Recht“ hat zu erfahren, ob sein AN für längere Zeit ausfällt.
Tja, mein Gefühl sagt das auch, aber die fiktive Krankenkassentante …
(Arbeitsmedizinischer Dienst) kann es sogar med.
nachprüfen lassen.
Hmmm… aber nicht mehr, wenn der AN aus der Lohnfortzahlung raus wäre, oder? Denn allmählich könnte der fiktive AG das in Erwägung ziehen…
LG, Inli
Hallo,
doch, das ist auch bei Krankengeldbezug möglich, allerdings
gibts immer dann ein Problem, wenn der Arbeitsmedizinsiche Dienst
auf arbeitsfähigkeitplädiert, der MDK der Kasse aber auf Arbeitsunfähigkeit - letzterer ist aber massgebend, da solche
Fragen eigentlich nicht Aufgabe eines Arbeitsmedizinischen Dienstes
sind.
Gruss
Czauderna
Hallo Inlimine,
Sehe ich genauso, dummerweise wäre der fiktive AG auch ein
bißchen bockig und sähe nicht ein, hinter dem fiktiven AN
herzurennen.
Rechtfertigte das denn eine Abmahnung?
Hmmm … so ganz ohne jeglichen Hintergund bzw. Vorgeschichte, würde ich mich zu weit aus dem Fenster hängen, wenn ich hier ein klares „ja“ hinsetze. Fakt ist:
- der AN hat einen Arbeitsvertrag
- der AN ist nicht im (genehmigten) Urlaub (Vielleicht denkt der AN ja auch, dass der AG die Mitteilung über die weitere Krankheit von der Krankenkasse erhält (