Hallo zusammen,
ich lese gerade mit Erstaunen, dass bei Meldepflichtigen Krankheiten in der Regel eine namentliche Meldung inkl. Adresse erfolgt. Die Liste der meldepflichtigen Infektionen ist begrenzt, dennoch sind einige Krankheiten dabei, über die man „nicht gerne redet“.
Würde es für den vorgeblichen Zweck, einen Überblick über die Seuchengefahr beim Gesundheitsamt zu ermöglichen, nicht ausreichen z.B. lediglich Geschlecht, Alter und PLZ festzuhalten? Schreckt eine solche weitreichende Meldepflicht nicht potentiell Betroffene noch weiter ab, sich überhaupt einer Untersuchung zu unterziehen? Und hätte das dann nicht den genau gegenteiligen Effekt, dass man aufgrund der hoch anzunehmenden Dunkelziffer gar nicht so genau weiß, wie es um eine Epedemie steht?
Es wird in einer Publikation des RKI auf einen Fall in Bayern verwiesen, wo in einem Bäckereibetrieb ein Mitarbeiter eine Infektionskrankheit hatte und die weitere Verbreitung quasie durch ein befristetes „Berufsverbot“ verhindert werden konnte.
Gerade die genauen Angaben zur aktuellen Arbeitsstelle fehlen auf den Meldebögen aber, es werden lediglich allgemeine Fragen zur Art der Beschäftigung (im medizinischen Bereich oder in der Lebensmittelbranche) gestellt. D.h. die Mitarbeiter im Gesundheitsamt müssen dann wohl losgezogen sein, um den Zusammenhand zu recherchieren. Womöglich mit „unangenehmen“ Fragen bei Angehörigen und Freunden der Patientin bzw. des Patienten.
Wie sorgfältig wird mit den Daten auf den Gesundheitsämtern umgegangen? Wer hat wie Zugriff und werden im Falle einer meldepflichtigen Infektion dann alle Bekannten und Verwandten über den Zustand zur „Prophylaxe“ informiert? Da könnte man des den Betroffenen ja auch gleich auf die Stirn tätowieren. Analoge Fragebögen in Papierform in Verbindung mit manueller elektronischer Erfassung bergen Fehler- und Missbrauchsmöglichkeiten.
Zu guter Letzt: Wenn ein Arzt dieser gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommt, drohen empfindliche Bußgelder. Wie stehen denn die Ärzte zu diesem Gesetz und ist es wirklich zwingend erforderlich, im Sinne des Seuchenschutzes eine namentliche Meldung mit allen Daten vorzunehmen?
Gruß
Fritze