Meldepflichtige Krankheiten, Pro und Contra

Hallo zusammen,

ich lese gerade mit Erstaunen, dass bei Meldepflichtigen Krankheiten in der Regel eine namentliche Meldung inkl. Adresse erfolgt. Die Liste der meldepflichtigen Infektionen ist begrenzt, dennoch sind einige Krankheiten dabei, über die man „nicht gerne redet“.

Würde es für den vorgeblichen Zweck, einen Überblick über die Seuchengefahr beim Gesundheitsamt zu ermöglichen, nicht ausreichen z.B. lediglich Geschlecht, Alter und PLZ festzuhalten? Schreckt eine solche weitreichende Meldepflicht nicht potentiell Betroffene noch weiter ab, sich überhaupt einer Untersuchung zu unterziehen? Und hätte das dann nicht den genau gegenteiligen Effekt, dass man aufgrund der hoch anzunehmenden Dunkelziffer gar nicht so genau weiß, wie es um eine Epedemie steht?

Es wird in einer Publikation des RKI auf einen Fall in Bayern verwiesen, wo in einem Bäckereibetrieb ein Mitarbeiter eine Infektionskrankheit hatte und die weitere Verbreitung quasie durch ein befristetes „Berufsverbot“ verhindert werden konnte.

Gerade die genauen Angaben zur aktuellen Arbeitsstelle fehlen auf den Meldebögen aber, es werden lediglich allgemeine Fragen zur Art der Beschäftigung (im medizinischen Bereich oder in der Lebensmittelbranche) gestellt. D.h. die Mitarbeiter im Gesundheitsamt müssen dann wohl losgezogen sein, um den Zusammenhand zu recherchieren. Womöglich mit „unangenehmen“ Fragen bei Angehörigen und Freunden der Patientin bzw. des Patienten.

Wie sorgfältig wird mit den Daten auf den Gesundheitsämtern umgegangen? Wer hat wie Zugriff und werden im Falle einer meldepflichtigen Infektion dann alle Bekannten und Verwandten über den Zustand zur „Prophylaxe“ informiert? Da könnte man des den Betroffenen ja auch gleich auf die Stirn tätowieren. Analoge Fragebögen in Papierform in Verbindung mit manueller elektronischer Erfassung bergen Fehler- und Missbrauchsmöglichkeiten.

Zu guter Letzt: Wenn ein Arzt dieser gesetzlichen Meldepflicht nicht nachkommt, drohen empfindliche Bußgelder. Wie stehen denn die Ärzte zu diesem Gesetz und ist es wirklich zwingend erforderlich, im Sinne des Seuchenschutzes eine namentliche Meldung mit allen Daten vorzunehmen?

Gruß

Fritze

Und hätte das dann nicht
den genau gegenteiligen Effekt, dass man aufgrund der hoch
anzunehmenden Dunkelziffer gar nicht so genau weiß, wie es um
eine Epedemie steht?

Hi

Zu deiner Frage hab ich nur eine Zusatzfrage. Bei der Legionellen"epidemie" hatte man im TV gesagt, dass „Einzelfälle“ von Legionellose nicht gemeldet werden müssen.

Da frag ich mich dann auch, wie es bei einer so langen Inkubationszeit überprüft werden kann, ob eine Gefahr für andere besteht oder nicht. Zumal dafür ein Labortest erforderlich ist, der auch noch mal Zeit in Anspruch nimmt.

Grüße

karana

Halo Fritze,

ich hatte auch mal eine „Meldepflichtige“ Erkrankung (Darmkeim).

Natürlich wurden meine Daten weitergegeben, daraufhin habe ich Post vom Gesundheitsamt bekommen. Einmal Infos über den Keim an sich, Verbreitung, Behandlung usw.

Sonst wurde natürlich niemand von denen informiert/angeschrieben -es stand in dem Brief mit drin wie mit Familienmitgliedern usw umgegangen werden soll.

Weiterhin kamen dann die Hinweise wie oft ich getestet werden musste und wie dann das weitere Procedere ist.
(Auch eine Arbeitserleichterung für den Arzt, da ich ja ganz genau informiert war und er also nicht alle Vorgehensweisen für sämtliche Infektionskrankheiten im Kopf haben musste und dennoch alles eingehalten wurde.)

Nachdem dann alle Nachtests negativ waren habe ich nie wieder was vom Gesundheitsamt gehört.

Ich habe kein Problem damit, dass das gemeldet wurde. Wieso auch?!

Gruß