wer in eine neue Wohnung zieht muss sich binnen einer Woche beim Einwohnermeldeamt (o.ä.) melden. Mich würde mal interessieren, wie das eine alleinstehender Berufstätiger überhaupt schaffen soll? Wenn man z.B. täglich von 8:00h bis 17:00h arbeitet und ca. 45 Minuten Fahrtzeit hat, das Amt aber nur von 8:00h bis 16:30h geöffnet hat. Ausserdem noch der Eigentümer wochenlang nicht erreichbar ist, man also keine Einzugsbestätigung bekommen kann und zudem sich vorher noch in einem anderen Bundesland, ggf. 500 km entfernt abmelden muss.
Ich finde dieses Gesetz gelinde gesagt eine Sauerei. Zudem man auch noch deftige Strafen zahlen muss, wenn man es in der einen Woche nicht schafft. Kann man dagegen nichts tun?
Ohne Gewähr!!!:
Meiner Meinung nach kannst du die Anmeldung schriftlich erledigen. meistens meckern dann die vom Amt und wollen erst eine Abmeldung vom alten Wohnort, aber das geht auch schriftlich. Und dein Vermieter muß dich anmelden, er darf das nicht dir überlassen.
Ohne Gewähr!!!
Das mit dem Vermieter ist wohl so nicht richtig. Und das mit der Woche Frist wird nach eigener Erfahrung auch nicht so eng gesehen. Ich habe mich fünf Monate nach dem Umzug Ab/Angemeldet und keiner hat im Einwohnermeldeamt gemosert.
Gruß Heinz
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Auf dem Anmeldebogen in Braunschweig war ein Durchschlag für den Vermieter, auf dem Stand, daß der Vermieter seinen Mieter anmelden muß und diese Anmeldung nicht!!! dem Mieter überlassen darf. Das war allerdings unabhängig von der Anmeldepflicht eines Einzelnen.
Und das mit der Woche Frist wird
nach eigener Erfahrung auch nicht so eng
gesehen.
Das ist sicher richtig, aber strenggenommen ist es illegal.
meldende Grüße
Ralph