Melderecht NRW, Abmeldung ins Ausland

Hi Folks,

ich werde am 28. September Deutschland verlassen und dachte, ich gehe zur Meldebehörde, teile dies mit und fertig.
Eine Mitarbeiterin erklärte mir: „Unmittelbar vorher, 1 – 2 Wochen vorher.“
Zweite Mitarbeiterin erklärte nach Rückruf: „Ja, 27. August wäre möglich, aber wollen Sie dann schon?“

Welche Konsequenzen hat eine Abmeldung?
Bin ich, wenn ich mich am 27. August abmelde, bereits am 27. August nicht mehr existent?

Ich brauche die Abmeldebescheinigung zur Abmeldung meiner Krankenkasse; diese muss ich dann meiner Rentenversicherung mitteilen.

Ciao elzito

Hallo,

ich werde am 28. September Deutschland verlassen und dachte, ich gehe zur Meldebehörde, teile dies mit und fertig.
Eine Mitarbeiterin erklärte mir: „Unmittelbar vorher, 1 – 2 Wochen vorher.“

Ich kann nur für Bayern reden - die Abmeldebescheinigung kann man 1 Woche vor dem Auszugstermin erhalten.

Welche Konsequenzen hat eine Abmeldung?
Bin ich, wenn ich mich am 27. August abmelde, bereits am 27. August nicht mehr existent?

Wer mit Auszugsdatum 27. August abmeldet, ist ab 27. August nicht mehr in Deutschland gemeldet - Existenz ist aber nicht gefährdet :wink:

Ich brauche die Abmeldebescheinigung zur Abmeldung meiner Krankenkasse; diese muss ich dann meiner Rentenversicherung mitteilen.

Wie schon oben erwähnt, in Bayern geht dies 1 Woche vor Auszugsdatum.

Gruß von Sid