Hallo,
ein 19 Jähriger Azubi aus Hessen wohnt unter der Woche in
einer Wohnung bei seinem Ausbildungsplatz (welche auf die Mutter seines Mitbewohners angemeldet ist. Am Wochenende wohnt er bei
seinen Eltern in dem selben Bundesland. Könnte der Azubi
Probleme bzgl. des Melderechts bekommen ?
Danke im Voraus
Hallo David,
ich sitze hier in NRW, dort habe ich einmal in Erfahrung gebracht,
das man 6 Wochen ununterbrochen, bei seinem Kumpel, Freund, Freundin, wohnen muß, um Meldepflichtig zu werden.(sofern der Azubi seinen eigentlichen festen Wohnsitz bei den Eltern gemeldet hat).
Es ging damals um Nebenkosten(Wasserverbrauch),die pro Kopf berechnet wurden, und die Mietsbarracke nur eine Wasseruhr hatte, über die alle Haushalte liefen.
Ob es da in den Bundesländern unterschiede gibt, k.P.
grüsse borthi
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Hallo David,
ja er könnte eine Aufforderung zur offiziellen Anmeldung bekommen.
Der Azubi muß seinen Erstwohnsitz bei der Mutter des Mitbewohners melden, denn dort ist sein Lebensmittelpunkt, dort hält er sich am meisten auf und dort arbeitet er.
Die elterliche Wohnung muß er als Zweitwohnsitz melden.
Gruß Steffi