Melderechtsrahmengesetz für Eigentümer der Eigenheim

Hallo zusammen,

mein Bekannte hat ein Problem, er hat ein Eigenheim (Eigenes Haus) hier in Deutschland in Uckermark gekauft vor ca. 10 Jahren. Vor ein Jahr Stadt Meldebehörde hat ihm einfach ohne Vorwarnung einfach abgemeldet obwohl er selbst Eigentümer ist. Meine Frage jetzt darf dass Meldebehörde tun? Wenn ja wäre schön dass jemand ein dafür passenden Gesetz postet, wenn Meldebehörde darf dass nicht wäre schön auch ein Gesetz Wissen. Ich habe selbst ganzen Internet durch gestolpert aber bis jetzt ohne Erfolg.

Vielen Dank in Voraus

Hallo!

Stadt hat nicht das Haus weggenommen !

Stadt hat die Person dort zwangsabgemeldet, weil sie dort offensichtlich NICHT mehr wohnt !
Oder nie dort gewohnt hat.

Das ist doch ganz normal so.

Hauseigentum hat nichts mit Anmeldung zu tun.  Hauseigentum bleibt, steht ja im Grundbuch drin.
Wenn man dort nicht wohnt, dann kann man sich dort auch nicht anmelden.

MfG
duck313

Der Eigentümer wohnt da, er ist nur viel Beruflich unterwegs, aber sonst am jeden Wochenende er ist da. Wer arbeitet im Baugewerbe, weist dass und kennt dass. Oder soll Eigentümer jeden Tag 500 km zum Baustelle und zurück fahren ?

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich bei der Meldebehörde abzumelden. Abmeldepflichtig ist man auch dann, wenn man eine seiner Wohnungen im Inland aufgibt, ohne zugleich eine neue Wohnung zu beziehen.

Ohne das im Einzelnen nachgelesen zu haben (Brandenburgisches Meldegesetz - BbgMeldeG) gehe ich davon aus, dass das Meldeamt dies auch per Durchführungsverordnungen herbeiführen darf.

G imager

ja dass bedeutet Meldeamt hat ihm einfach ohne Recht abgemeldet, weil er hat kein anderen Wohnung und er ist nicht ausgezogen. Die sache werde ich jetzt ausdrücken und vorlegen, akzeptiert nicht landet Meldeamt schön in Zeitung. Danke