Hallo,
bin seit längerer zeit damit beschäftigt,den Wohnort meiner geschiedenen Frau herauszufinden.Im Jahr 1982 ist meine Frau aus unserer Stadt weggezogen und hat sich auch ordnungsgemäß Ab und Umgemeldet.vor einigen Monaten besorgte ich mir eine Auskunft aus dem Melderegister aus derjenigen Stadt wo sie damals hingezogen ist mit dem Vermerk’ZIELADRESSE UNBEKANNT’.Bin dann persönlich auf dem Einwohnermeldeamt erschienen und habe wenigstens noch erfahren das die Abmeldung im Jahr 1985 gemacht wurde.Habe aber nicht aufgegeben und weitergesucht und in Erfahrung gebracht das meine Exfrau 1985 ins Ausland gezogen ist,1990 nach Deutschland zurückgekehrt ist und sich in irgend einem Bundesland neu Angemeldet hat.Es gibt über 5800 Einwohnermeldeämter in unserem Staat!!! Habe auch versucht mit Ihrer Sozialversicherungsnummer von der Deutschen Rentenversicherung eine Auskunft zu erhalten,ist aber sinnlos wegen dem Datenschutz.Wer könnte mir helfen,wie könnte ich weiterkommen…ist mir wirklich sehr wichtig!!!
Mfg
hi,
geh zu einem rechtsanwalt, der kann dir helfen. die haben die möglichkeit, die aktuelle adresse rauszubekommen, und das kost´ wirklich nicht die welt für dich (allein schon gemessen an dem aufwand, den du bisher betrieben hast).
saludos, borito
Hallo,
also hab ich das richtig verstanden? Ihr habt seit 1982 keinen Kontakt mehr?
Vielleicht will sie von dir gar nicht gefunden werden?
Vielleicht hat sie sich bewusst dafür entschieden, nicht auffindar zu sein. Ich denke wenn sie Kontakt gewollt hätte, hätte sie ihre Adresse angegeben oder sich mal kontaktiert.Und da du weder Telenr noch irgendeinen Bekannten hast, der sie noch kennt, nehme ich auch mal an ihr habt euch nicht unbedingt im Guten getrennt?
Du wirst die Adresse schwer bis gar nicht heraus bekommen. Und das ist erhlich auch gut so. Es wäre ja schlimm, wenn man von jedem einfach so die Daten heraus finden könnte. Daher haben wir ja den Datenschutz in Deutschland.
Gruß Lulea
Hallo Lulea,
Du wirst die Adresse schwer bis gar nicht heraus bekommen. Und
das ist erhlich auch gut so. Es wäre ja schlimm, wenn man von
jedem einfach so die Daten heraus finden könnte. Daher haben
wir ja den Datenschutz in Deutschland.
laut Melderechtsrahmengesetz darf Vor- Nachname, Doktorgrad und Adresse an jeden übermittelt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html
Allerdings kann man widersprechen, bzw. einen Antrag stellen.
In obigem Gesetz gilt die „Sperre“ 2 Jahre. Einzelheiten sind jedoch auf Länderebene geregelt.
TM
Hallo Lulea,
Du wirst die Adresse schwer bis gar nicht heraus bekommen. Und
das ist erhlich auch gut so. Es wäre ja schlimm, wenn man von
jedem einfach so die Daten heraus finden könnte. Daher haben
wir ja den Datenschutz in Deutschland.laut Melderechtsrahmengesetz darf Vor- Nachname, Doktorgrad
und Adresse an jeden übermittelt werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/mrrg/__21.html
Jaja, das weiß ich. Aber ich finde das absolut falsch. Da kann ja der Stalker, prügelnder Exehemann, hysterische Exfrau oder hasserfüllter Nachbar meine Adresse bekommen. Gut, dass man widersprechen kann. Sonst wäre es ja echt so, dass wir keinen Datenschutz hätten.
Gruß und schönen Tag dir
Hallo,
es gibt zahlreiche Unternehmen, die einem die Suche abnehmen.
Suche Mal nach Einwohnermeldeamtsauskunft oder Melderegisterauskunft oder Adressuche. Diese Dienstleistung lassen die sich aber gut bezahlen.
http://www.misterinfo.de/publish/auskunft-und-infos/…
Wenn jedoch eine Person eine Auskunftssperre beantragt hat, werden diese auch kein Glück haben.
Ausnahmen trotz Sperre Auskunft zu bekommen ist nur möglich, wenn ein nachgewiesenes Interesse besteht. Z. B. Unterhaltsschulden etc. Was genau die Kriterien sind, weiß ich allerdings nicht.
TM
Jaja, das weiß ich. Aber ich finde das absolut falsch. Da
kann ja der Stalker, prügelnder Exehemann, hysterische Exfrau
oder hasserfüllter Nachbar meine Adresse bekommen. Gut, dass
man widersprechen kann. Sonst wäre es ja echt so, dass wir
keinen Datenschutz hätten.
Leider wissen das viele nicht 
Nur 8 Monate vor Wahlen, muss man öffentlich aufgefordert werden, der Datenübermittlung zu widersprechen.
Ich habe schon vor vielen Jahren widersprochen und habe dies sporadisch immer mal wieder von der Behörde bestätigen lassen. Vorteil auch, dass ich noch weniger Werbung im Briefkasten habe, obwohl ich schon in der Robinsonliste stehe.
TM
ich suche meine Exfrau aus guten Gründen,als wir noch Verheiratet waren haben wir uns einen großen Garten gekauft,bei unserer Scheidung haben wir miteinander ausgehandelt den Garten zu behalten und jeder kann ihn nutzen wie er will.
Seit 27 jahren hat keiner von uns das Grundstück mehr betreten.Ich möchte den Garten nun verkaufen,geht aber nicht,weil er mir nicht alleine gehört.Brauche das Einverständnis meiner Exfrau zum Verkauf!!!
MRRG der Reihe nach
ich suche meine Exfrau aus guten Gründen,als wir noch
Verheiratet waren haben wir uns einen großen Garten
gekauft,bei unserer Scheidung haben wir miteinander
ausgehandelt den Garten zu behalten und jeder kann ihn nutzen
wie er will.
Seit 27 jahren hat keiner von uns das Grundstück mehr
betreten.Ich möchte den Garten nun verkaufen,geht aber
nicht,weil er mir nicht alleine gehört.
Ob das so ist, weiß hier keiner, daher sind die Hinweise auf Stalker hinzunehmen. Falls es nicht so, soll es dir egal sein.
Brauche das Einverständnis meiner Exfrau zum Verkauf!!!
Das ist natürlich dämlich, wenn es so ist. Wenn du über MRRG ermitteln willst, geht das nur der Reihe nach. Es ist richtig, dass es viele Meldeämter gibt. Du fänsgt beim ersten an, das ist dies wo sie damals gemeldet war, als ihr noch zusammen…, dort gibt es die erste Zieladresse. Am Ort dieser Zieladresse machst du die nächste Anfrage underhältst die nächste Zieladresse usw.
Jetzt kommt’s. Irgenwann führt’s ins Ausland wie du sagst. Und dann gehts dort genau so weiter, bis wieder rein nach Deutschland. Dann wieder weiter wie oben beschrieben.
Aber! Geht nur, soweit die Frau immer alles gemeldet hat oder eine Sperrung vorliegt.
Ansonsten bleiben nur illegale Ermittlungen.
Soweit du berechtigte rechtliche Interessen hast, kannst du auch die Behörden tätig werden lassen. Sonst läuft es auf „Verschollen“ hinaus mit Todeserklärung, soweit dann die Frist rum ist.
Denn das sie lebt, weißt du doch im Moment gar nicht, oder? Kinder?
Hallo schritt2,
Danke für Deine Bemühungen um mir weiterzuhelfen,
habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht,ob meine Exfrau noch am Leben ist.Es existieren Sterberegister in dem Ort wo man Geboren ist und man kann sie auch einsehen.Meine Ex ist in diesem Register nicht eingetragen.
Was verstehst Du unter ILLEGALE Methoden jemanden zu finden???
Gruß
der_alte -joe
Hallo,
vor einigen Monaten besorgte ich mir eine
Auskunft aus dem Melderegister aus derjenigen Stadt wo sie
damals hingezogen ist mit dem Vermerk’ZIELADRESSE
UNBEKANNT’.Bin dann persönlich auf dem Einwohnermeldeamt
erschienen und habe wenigstens noch erfahren das die Abmeldung
im Jahr 1985 gemacht wurde.Habe aber nicht aufgegeben und
weitergesucht und in Erfahrung gebracht das meine Exfrau 1985
ins Ausland gezogen ist,1990 nach Deutschland zurückgekehrt
ist und sich in irgend einem Bundesland neu Angemeldet hat.
normalerweise hätte das Einwohneramt, bei dem sich deine Exfrau 1990 wieder angemeldet hat, an das letzte Einwohneramt ne Meldung machen müssen. Wenn die Exfrau allerdings 1990 in eins der damals neuen Bundesländer gezogen ist, kann die Übermittlung schiefgelaufen sein (meldetechnisch war damals ein wenig viel Chaos).
Und dann wird´s absolut schwierig.
Gib einfach mal bei Google-Suche Melderegister ein, da findest du viele hilfreiche Firmen (die meisten kostenpflichtig).
LG Sid
Hallo schritt2,
Danke für Deine Bemühungen um mir weiterzuhelfen,
habe mir auch schon Gedanken darüber gemacht,ob meine Exfrau
noch am Leben ist.Es existieren Sterberegister in dem Ort wo
man Geboren ist und man kann sie auch einsehen.Meine Ex ist in
diesem Register nicht eingetragen.
Was verstehst Du unter ILLEGALE Methoden jemanden zu
finden???
Methoden die gegen gesetzl. Schutzvorschriften usw. verstoßen aber durchaus möglich sind sie anzuwenden, mit oder ohne erheblichen Aufwand.
Ein Beispiel für eine sehr einfache und aunauffällige Methode, wäre Bestechung und zwar an eine Person, welche ohnehin mit derlei Daten in Berührung ist, sie aber aufgrund von Schutzvorschriften nicht herausgeben oder zugänglich machen darf.
Achtung. Wer illegal handelt macht sich strafbar.
Alternative
Hallo Joe,
wenn Du nicht zu müde bist, denk doch mal über Zwangsversteigerung/Teilungsversteigerung nach.
http://dejure.org/gesetze/ZVG/6.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/185.html
hth
tantal