Melderegisterauskunft

Guten Abend!

Wenn ich eine einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt bekommen möchte (für die ich als Fragesteller zahlen muss), erfährt die Person davon, über die ich die Auskunft bekommen möchte? Oder bleibt es einfach ein Vorgang zwischen dem Amt und meiner Person?

Danke schon mal vorab!
Gruß Enni

MOD: Titel Archiv-tauglich gemacht

Wenn ich eine einfache Melderegisterauskunft beim Einwohnermeldeamt bekommen möchte (für die ich als Fragesteller zahlen muss), erfährt die Person davon, über die ich die Auskunft bekommen möchte? Oder bleibt es einfach ein Vorgang zwischen dem Amt und meiner Person?

Hallo Enni,

wenn die Ewo-Maus, die Deine Anfrage bearbeitet, die Person, über die Du Auskunft erhalten möchtest, nicht grad persönlich kennt und ihr das steckt, dann sollte die das nicht erfahren. In den Meldedaten sind nur die gesetzlich festgelegten Daten zu speichern. Dazu gehört jedenfalls nicht, wer wann über wen Auskunft erhalten wollte.
Deine Anfrage wird vermutlich für ein Jahr archiviert und dann vernichtet.

Die Frage ist allerdings, ob Du überhaupt Auskunft bekommst. Denn ein wenigstens berechtigtes Interesse an der Auskunft musst Du schon glaubhaft machen. Und wenn die Person, über die Du Auskunft erlangen möchtest, eine Auskunftssperre hat einrichten lassen, gibt’s nur ein mehr oder weniger nettes Ablehnungsschreiben.

Viel Erfolg!
HeinzEric

MOD: Titel analog zu Ursprungsposting editiert

Die Frage ist allerdings, ob Du überhaupt Auskunft bekommst.
Denn ein wenigstens berechtigtes Interesse an der Auskunft musst Du schon glaubhaft machen.

Nein, Informationen über

  1. Vor- und Familiennamen,
  2. Doktorgrad sowie
  3. Anschriften
    gibt es über jede gemeldete Person (die keine Auskunftssperre, welche es aber nur bei vorliegen bestimmter Gründe auf Antrag gibt, hat). Ganz ohne „berechtigtes Interesse“!

Eine erweiterte Auskunft, die nur bei Glaubhaftmachung (also Ermessen des Sachbearbeiters) eines berechtigten Interesses erteilt wird, enthält zudem

  1. frühere Vor- und Familiennamen,
  2. Tag und Ort der Geburt,
  3. gesetzliche Vertreterin und gesetzlichen Vertreter,
  4. Staatsangehörigkeiten,
  5. frühere Anschriften,
  6. Tag des Ein- und Auszugs,
  7. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
  8. Vor- und Familiennamen sowie Anschrift der Ehegattin, des Ehegatten, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners,
  9. Sterbetag und -ort.

Siehe § 34 Meldegesetz. Kosten tut das ganze je nach örtlicher Gebührenfestlegung um die 5 €

Und wenn die Person, über die Du Auskunft erlangen möchtest, eine Auskunftssperre hat einrichten lassen, gibt’s nur ein mehr oder weniger nettes Ablehnungsschreiben.

Es gibt allerhöchstens einen neutralen Hinweis, dass über Person X keine Daten weitergegeben werden können. Bereits das Eingeständnis, dass Person X bei einem Amt gemeldet war oder ist wäre in einem solchen Fall nämlich ein erheblicher Verstoß gegen die Datenschutzbestimmungen. :wink:

Und nein, es gibt keine gesonderte Information an jemanden, dass seine Daten abgefragt wurden.

Gruß Andreas