Meldet ein Arzt die Besuche bei Privat-Patienten?

Hallo,

ich hab mal ne kurze Frage zur Privaten Krankenversicherung. Meldet ein Arzt jeden Besuch eines Privat-Patienten bei seiner Versicherung oder bekommt der Patient „nur“ die Rechnung, die er dann selbst einreicht? Anders gefragt, bekommt die Versicherung jeden Arztbesuch mit?Danke schon mal!

Beste Grüße
Fredi

Hallo,

die Rechnung erhalten nur Sie.

Aber natürlich sind die Diagnosen bei Arzt gepeishert und rekonstruierbar.

Der Arzt schreibt Dir nach der Behandlung eine Rechnung. Diese solltest Du dann bezahlen. Danach oder am besten vorher bereits die Rechnung bei deiner PKV einreichen, diese erstattet Dir im Idealfall den kompletten Rechnungsbetrag abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung auf dein Konto zurück. Michael N. Zieren (ZIEREN Versicherungsmakler)

Anders gefragt, bekommt die
Versicherung jeden Arztbesuch mit?

Nein.

Der Arzt rechnet im Regelfall mit dem Privatpatienten ab, nicht mit der PKV.

Der Versicherungsnehmer kann dann selbst entscheiden, welche Rechnung er einreicht und welche nicht.

HI,

generell medelt kein Arzt einen Besuch, da du mit dem Arzt einenVertrag auf Behandlung schließt und nicht der Arzt mit der Versicherung.

Du soltest aber, wenn das der HIntergrund der Frage ist, bei den Gesundheitsangaben bei deiner neuer Versicherung immer alle Fragen wahrheitsgemäß angeben, wegen der Vorverraglichen Anzeigepflicht.

Denn in den Anträgen wird abgefragt, wann du Beschwerden hattest, nicht ob diese von einem Arzt behandelt wurden!

Hallo fredirain,
Hinweis: Meine Anwort stellt keine Rechtsberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Gern gebe ich aber meine Meinung /Wissen hier an:

Die Versicherung wird nicht über jede Behandlung vom Arzt informiert :smile:.
Die Versicherung weiß also normal nur über Behandlungen bescheid, die durch Einreichen der Rechnung bekannt wurden.
Allerdings kann die Gesellschaft natürlich bei den Ärzten über alle Behandlungen anfragen, also auf die Weise beispielsweise ermitteln, ob ev. eine frühere Behandlung wegen einer Allergie oder Hautkrankheit stattfand. Die Versicherer fragen dabei oft bei einem Arzt auch nach, ob andere behandelnden Ärzte bekannt sind (um bei Bedarf auch dort anfragen zu können).

Die Versicherer können keine Auskünfte bei Ärzten anfordern ohne der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Patienten, mit der er den Arzt von der Schweigepflicht gegenüber der anfragenden Versicherung entbindet.

Stellt sich nun die Frage, warum danach gefragt wird :smile:. In aller Regel empfiehlt sich, dem Versicherer bei Antragstellung keine für ihn relevanten Informationen vorzuenthalten, da es den Versicherungsschutz gefährdet und unter Umständen auch eine Kündigung der Versicherung durch den Versicherer möglich macht (wegen Anzeigepflichtverletzung) . Das kann sehr unangenehm sein, da andere Versicherer dann oft einen Antrag ablehnen oder aber erhebliche Zuschläge für Vorerkrankungen verlangen.

Hoffe, soweit mit der Info gedient zu haben :smile:.
Liebe Grüße
Hans-Günter udn Michael
PKV-Spezialisten
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