Hallo fredirain,
Hinweis: Meine Anwort stellt keine Rechtsberatung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Gern gebe ich aber meine Meinung /Wissen hier an:
Die Versicherung wird nicht über jede Behandlung vom Arzt informiert
.
Die Versicherung weiß also normal nur über Behandlungen bescheid, die durch Einreichen der Rechnung bekannt wurden.
Allerdings kann die Gesellschaft natürlich bei den Ärzten über alle Behandlungen anfragen, also auf die Weise beispielsweise ermitteln, ob ev. eine frühere Behandlung wegen einer Allergie oder Hautkrankheit stattfand. Die Versicherer fragen dabei oft bei einem Arzt auch nach, ob andere behandelnden Ärzte bekannt sind (um bei Bedarf auch dort anfragen zu können).
Die Versicherer können keine Auskünfte bei Ärzten anfordern ohne der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Patienten, mit der er den Arzt von der Schweigepflicht gegenüber der anfragenden Versicherung entbindet.
Stellt sich nun die Frage, warum danach gefragt wird
. In aller Regel empfiehlt sich, dem Versicherer bei Antragstellung keine für ihn relevanten Informationen vorzuenthalten, da es den Versicherungsschutz gefährdet und unter Umständen auch eine Kündigung der Versicherung durch den Versicherer möglich macht (wegen Anzeigepflichtverletzung) . Das kann sehr unangenehm sein, da andere Versicherer dann oft einen Antrag ablehnen oder aber erhebliche Zuschläge für Vorerkrankungen verlangen.
Hoffe, soweit mit der Info gedient zu haben
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Liebe Grüße
Hans-Günter udn Michael
PKV-Spezialisten
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