Meldet Finanzamt der Krankenkasse Beschäftigungen?

Guten Tag,

ich bin 23 Jahre alt und noch privat Familienverischert. Ich wollte nun einen geringfügige Beschäftigung (400€-Job) annehmen. Muss ich der Krankenkasse selber Bescheid sagen oder kriegen die das durch das Finanzamt mit? Ich muss ja nichts an Krankenversicherung zahlen, wenn ich nur 400€ verdiene.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!

Hallo,

nein, das Finanzamt meldet nichts an die Kasse.

Der Arbeitgeber muss eine Meldung an die Mini-Job-Zentrale machen.
Diese kann in begründeten Einzelfällen eine Überprüfung des versicherungsrechtlichen Status der Beschäftigung vornehmen, also auch ggf. Einschaltung der Hauptktankenkasse.

Gruß

Czauderna

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Muss ich denn nun die Krankenkasse von mir aus benachrichtigen? Oder ist das egal? Bin da nicht ganz schlau draus geworden!

Vielen Dank für die Hilfe!
LG
DerHummel

Hallo,
wenn die 400,00 € die einzigen Einnahmen von Ihnen darstellen - nein

Gruß

Czauderna

Hi,

noch eine Klärungsfrage: bist Du jetzt privat versichert oder beitragsfrei in der Familienversicherung der GKV?

Beitragsfrei privat familienversichert gibts nämlich nicht.

Grüße, Bernhard.

Hi,
also mein Vater ist Beamter bei der Bahn und somit bin ich über ihn bei der KVB mitversichert. Er erwähnte mal, dass er monatlich Beiträge für mich bezahlt. Somit wäre Deine Theorie bestätigt. Ändert dieser Fakt denn etwas?

Vielen Dank für die Mühen!
Der Hummel

Hi Hummel!

Allerdings ändert sich dann was.
Die KVB ist mit einer Beihilfestelle vergleichbar, das heißt 80% Deiner Behandlungskosten werden von ihr getragen, der Rest muss über eine private Krankenversicherung abgesichert sein.

Die Möglichkeit als Angehöriger in der Beihilfeversicherung mitversichert zu sein, ist an den Bezug des Kindergelds und das Alter geknüpft.

Hier gilt eine Einkommensgrenze von 7.680 € (ab 2010 8.004 €). Man kann hier allerdings noch Werbekosten (pauschal 920 €) u.a. dazurechnen.

Bei der privaten KV bekommst Du derzeit wohl einen günstigen Ausbildungstarif. Woran der gebunden ist, steht in Deinem Tarifheft, meist ist aber nur vereinbart, dass Du nicht hauptberuflich was anderes arbeitest.

Weil ich mich aber mit der KVB nicht genau auskenne, würde ich da einfach nochmal nachfragen, ob dem auch so ist, wie ichs beschrieben habe. Am besten klärst Du da gleich auch noch ab, wie lang Du da noch mitversichert sein kannst (hängt vom Geburtsjahr ab).

Grüße, Bernhard.