Meldewesen: Wie wird ein Untermieter behandelt?

Hallo,

meine Frage:
Wenn ein Hauptmieter einen Untermieter, z. B. Freund aufnimmt, muss dieser sich dann bei der Stadtverwaltung anmelden?

Vielen Dank!!!

Hallo buanne,

wenn er keinen anderen Hauptwohnsitz hat, sollte er sich wohl an/ummelden und dann auch dem Finanzamt gegenüber seine neue Adresse angeben und die Fahrtkosten geltend machen. Bis jetzt habe ich nur einen Unterschied gefunden zwischen Mieter und Untermieter: es kann ihm leichter gekündigt werden. Es interessiert mich, ob es noch mehr Unterschiede gibt.

LG,
Hannelore

MRRG
Hallo buane.

Hallo,
meine Frage:
Wenn ein Hauptmieter einen Untermieter, z. B. Freund aufnimmt,
muss dieser sich dann bei der Stadtverwaltung anmelden?

Ja.

Vielen Dank!!!

Gern geschehen.

Es besteht die allgemeine Meldepflicht, nach MRRG.
Auch wer in einem Untermietverhältnis wohnt, wohnt in einem Mietverhältnis und hat eine Wohnung bezogen.

Soweit diese Person nicht „untertauchen“ muss/will, überwiegen die Interessen sich anzumelden. Irgendwann braucht er wieder einen Personalausweis, meldet sich arbeitslos, will ne Steuererklärung abgeben, hat mit der Polizei zu tun, kann klagen oder verklagt werden usw.

Vielen lieben Dank!!!