Angenommen, eine Person hat die Meldung eines Wohnheimzimmers vergessen.
Sollte Sie dann die Meldung nachholen, wenn sowieso ein Umzug bevorsteht, oder werden dadurch Hebel in Bewegung gesetzt, die das Vergessen der Meldung auffliegen lassen?
Angenommen sie sollte die Meldung nachholen, sollte sie das dann rückwirkend tun oder für ein ausgedachtes aktuelles Datum?
Sollte Sie Erst oder Zweitwohnsitz anmelden?
Hallo Alex!
Sollte Sie dann die Meldung :nachholen, wenn sowieso ein :Umzug bevorsteht, oder werden :dadurch Hebel in Bewegung :gesetzt, die das Vergessen :der Meldung auffliegen :lassen?
Scheiß Behörde! Zeigt mal ein bißchen Leben und nehmt gefälligst meine neue Anschrift zur Kenntnis -> Verstoß gegen was weiß ich -> Ärger -> Bußgeld.
Oh! Gerade sehe ich, daß in meinem Ausweis noch die alte Anschrift steht. Ich möchte die vergessene Anmeldung nachholen -> Kein Problem, geben Sie mal her -> in 10 Minuten erledigt.
Angenommen sie sollte die :Meldung nachholen, sollte sie :das dann rückwirkend tun oder :für ein ausgedachtes :aktuelles Datum?
Wie wärs mit der Wahrheit?
Sollte Sie Erst oder Zweitwohnsitz anmelden?
Wie wärs mit den tatsächlichen Verhältnissen?
Gruß
Wolfgang
Angenommen die Zeit wäre schon wirklich etwas länger, sagen wir so ein knappes Jahr oder soetwas. Wäre sie dann nicht besser beraten, zu sagen, sie wohne erst seit kurzem dort?
Ich selbst habe z.B. einmal mitbekommen, wie eine Dame in der Behörde (habe jemanden begleitet) gesagt hat: das sollten sie sich aber nochmal überlegen mit dem „sie wohnen 2 monate dort“, denn über eine Woche handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit.
Hallo Alex!
Angenommen die Zeit wäre :schon wirklich etwas länger, :sagen wir so ein knappes Jahr :oder soetwas. Wäre sie dann :nicht besser beraten, zu :sagen, sie wohne erst seit :kurzem dort?
Die Leute im Amt haben außer Arbeit nichts davon, wenn sie ein Faß aufmachen. Du mußt es letztlich selbst wissen. Ich hab eine Meldung schon mal über mehrere Jahre verschlampt. Als Wahlen anstanden und ich gerne ins Wählerverzeichnis wollte, meldete ich mich an. Ein freundliches Lächeln zur Bearbeiterin hinter dem Tresen, ein kleines Pläuschchen und der Kittel war geflickt.
Gruß
Wolfgang
Hi WOlfgang,
wie habt ihr das denn mit der Bescheinigung des Vemrieters gehandhabt? Der muß ja bestätigen, daß und seit wann Du in der neuen WOhnung lebst. Auch bei EIgentum wird doch eventuzell der Kaufvertrag herangezogen.
Liebe Grüße,
Max demdasgeradesorgenmacht
Die Frage stellt sich natürlich.
In der Behörde meiner Stadt muss man soviel ich weiß keinen Mietvertrag mitbringen, wie das generell ist, weiß ich auch nicht.
Hallo Maximilian!
wie habt ihr das denn mit der Bescheinigung des Vemrieters
gehandhabt? Der muß ja bestätigen, daß und seit wann Du in der
neuen WOhnung lebst. Auch bei EIgentum wird doch eventuzell
der Kaufvertrag herangezogen.
Ich weiß es nicht mehr genau, vermutlich mußte ich gar nichts weiter beibringen. Muß wohl an meinem vertrauenswürdigen Eindruck liegen
. Spaß beiseite: Wo ist das Problem? Ein Problem kann sich nur ergeben, wenn man den Amtsmenschen hinsichtlich Datum anschwindelt und dann - falls z. B. eine Vermieterbescheinigung verlangt wird - dem Vermieter das gefakte Datum verklickern muß. Geraderaus mit der Wahrheit ist am umkompliziertesten.
Ist doch ganz einfach: Bin vor 5 Jahren hergezogen und eben fällt mir auf, daß auf dem Ausweis noch die alte Anschrift steht. Würden Sie bitte mal nachsehen, ob ich die Ummeldung tatsächlich vergessen habe?
Was soll schon groß passieren, wenn man freundlich auftritt und nicht gerade an ein Riesena****och gerät?
Gruß
Wolfgang
Hallo,
also ich musste mich auch letzten Monat ummelden. Nachdem ich den Wisch im Internet gefunden habe ist mir aufgefallen, dass dort der Abschnitt fehlte den der Vermieter ausfüllen muss. Also habe ich mal beim Amt angerufen und erfahren, dass dieser Abschnitt nicht mehr benötigt werde. Ich weiss jetzt natürlich nicht ob das abhängig von Bundesland/Kreis/Stadt etc. anders geregelt ist.
Ich war nur sehr erstaunt, denn dadurch wäre es ja theoretisch möglich, dass ich mich irgendwo anmelden kann wo ich garnicht wohne.
Gruß
Martin
Hi WOlfgang,
wie habt ihr das denn mit der Bescheinigung des Vemrieters
gehandhabt?
Melderecht ist Ländersache! Schau mal in das Meldegesetz deines Bundeslandes nach.
Hier in Sachsen brauchte ich das noch nie. Als ich vor zwei Wochen mich umgemeldet hae, musste ich nur den Ausdruck der Ummeldung unterschreiben, also nix FOrmulaar ausfüllen.
Ciao maxet.
Hallo,
Hier in Sachsen brauchte ich das noch nie. Als ich vor zwei
Wochen mich umgemeldet hae, musste ich nur den Ausdruck der
Ummeldung unterschreiben, also nix FOrmulaar ausfüllen.
das ist Auslegungssache der Behörde. Auch in Sachsen hat die Meldebehörde das Recht, sich eine Bestätigung des Vermieters vorlegen zu lassen. Im Normalfall reicht der Anmeldeschein, der in der Tat keine Bestätigung des Vermieters beinhaltet.
http://www.saxonia-verlag.de/recht-sachsen/26_4bs.pdf
http://www.halle.de/DownLoads/33-001.pdf
http://www.zwickau.de/stadtverwaltung/dezernat2_umwe…
Gruß,
Christian