Hallo,
wenn jemand im Job über der Beitragsbemessungsgrenze liegt kann er ja wählen zwischen freiwillig GKV und Privat. Er hat sich für freiweillig versichert entschieden und zahlt den Beitrag monatlich direkt an die Krankenkasse.
Voraussichtlich wird er ab 1.2. arbeitslos bzw. beim neuen in Aussicht stehenden Job verdient er weniger als die Beitragsbemessungsgrenze.
Frage: sollte er es der KK vorzeitig melden, dass er ja dann auf alle Fälle nicht mehr selbst die Beiträge überweist da er entweder ALG1 bekommt oder die Beiträge wie gewohnt vom Arbeitgeber kommen?
Bzw. wie läuft das dann ab wenn der neue Job weniger Gehalt hat (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze)? Dann bekommt die KK ja erst am Ende des Monats den Beitrag und nicht so wie jetzt in der Mitte vom Monat überwiesen.
Grüße
HäschenHüpf