Meldung an Krankenkasse?

Hallo,

wenn jemand im Job über der Beitragsbemessungsgrenze liegt kann er ja wählen zwischen freiwillig GKV und Privat. Er hat sich für freiweillig versichert entschieden und zahlt den Beitrag monatlich direkt an die Krankenkasse.

Voraussichtlich wird er ab 1.2. arbeitslos bzw. beim neuen in Aussicht stehenden Job verdient er weniger als die Beitragsbemessungsgrenze.

Frage: sollte er es der KK vorzeitig melden, dass er ja dann auf alle Fälle nicht mehr selbst die Beiträge überweist da er entweder ALG1 bekommt oder die Beiträge wie gewohnt vom Arbeitgeber kommen?

Bzw. wie läuft das dann ab wenn der neue Job weniger Gehalt hat (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze)? Dann bekommt die KK ja erst am Ende des Monats den Beitrag und nicht so wie jetzt in der Mitte vom Monat überwiesen.

Grüße
HäschenHüpf

Hallo,
es ist zwar relativ selten kommt aber noch vor, nämlich das freiwillig versicherte Arbeitnehmer den Arbeitgeberanteil mit ausgezahlt bekommen und diesen selbst an die GKV-Kasse abführen müssen.
Mein Rat in diesem Falle, ja, ich würde die Kasse rechtzeitig darüber informieren dass die jetzige Beschäftigung am xxxxx endet und deshalb die Zahlung eingestellt wird, bzw. die Abbuchung nicht mehr erfolgen darf. Der Arbeitgeber muss zwar trotzdem eine Abmeldung (Renten- und Arbeitslosenversicherung) vornehmen, aber das kann erfahrungsgemäss dauern.
Was die Fälligkeit der Beiträge angeht, so werden in der Regel die Sozialversicherungsbeiträge von den Arbeitgebern mit Zahlung der Gehälter, also meist am Monatesende für den abgelaufenen Monat gezahlt.
Fälligkeitsdatum für die freiwilligen Beiträge ist immer der 15. des Folgemonats, also der 15. Januar für den Dezember, usw. usw.
Gruss
Czauderna