Meldung Arbeitsunfall bei BG durch AG

Hallo,

ein Arbeitgeber meldet den schweren Arbeitsunfall seines Mitarbeiters erst fünf Arbeitstage nach dem Unfall bei seiner Berufsgenossenschaft. Der Arbeitnehmer hatte jedoch taggleich mit dem Unfall diesen bei seinem Arbeitgeber nachweislich gemeldet. Welche Folgen können für den Arbeitgeber durch diese verspätete Meldung entstehen?

Grüß
Selorius

Hallo,

ich denke, dass das ähnlich ist, wie wenn wir mal wieder vergessen einen Schulunfall zu melden. Dann fragt die BG (bei uns die Unfallkasse BW) nach, was da war, man füllt das Formular aus und das war es dann.

Gruß

Hallo,

Anzeigepflichtig ist der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter. Bevollmächtigte sind Personen, die vom Unternehmer zur Erstattung der Anzeige beauftragt sind.

Die Anzeige eines Arbeitsunfalls ist zu erstatten, wenn ein Arbeitsunfall oder ein Wegeunfall eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Kalendertagen oder den Tod eines Versicherten zur Folge hat.

Der Unternehmer oder sein Bevollmächtigter hat die Anzeige binnen 3 Tagen zu erstatten, nachdem er von dem Unfall Kenntnis erhalten hat.

Tödliche Unfälle, Massenunfälle und schwere Unfälle sind sofort dem zuständigen Unfallversicherungsträger zu melden.

Christian

PS: Meines Erachtens wird da nix passieren.

Hi,

da passiert gar nichts. Der zuständige Versicherungsträger schickt ein Formular an den AG, daß dieser dann auszufüllen hat.

Mehr passiert nicht.

Gruß
Tina