Meldung bei AA - lange Kündigungsfrist

Gesetzt den Fall, ein Angestellter hat 1 Jahr Kündigungsfrist, wird jetzt gekündigt und vom AG ein Jahr (bis Ende 09) bezahlt freigestellt.
Es soll AGs geben, die so was aus Sorge, dass Firmen-KnowHow abtransportiert wird, machen.

Bis wann spätestens müsste sich so jemand beim AA melden, um keine Sperre für das ALG zu bekommen.

Gruß JK

SGB III, § 37b:

„Personen, deren Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis endet, sind verpflichtet, sich spätestens drei Monate vor dessen Beendigung persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend zu melden. Liegen zwischen der Kenntnis des Beendigungszeitpunktes und der Beendigung des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses weniger als drei Monate, hat die Meldung innerhalb von drei Tagen nach Kenntnis des Beendigungszeitpunktes zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist nach Satz 1 und 2 reicht eine fernmündliche Meldung aus, wenn die persönliche Meldung nach terminlicher Vereinbarung nachgeholt wird. Die Pflicht zur Meldung besteht unabhängig davon, ob der Fortbestand des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses gerichtlich geltend gemacht oder vom Arbeitgeber in Aussicht gestellt wird. Die Pflicht zur Meldung gilt nicht bei einem betrieblichen Ausbildungsverhältnis.“

LG,
Sasy

Danke für die Info!

LG,
JK