Hallo!
Habe eine Frage:
Ich habe vor zwei Jahren eine Wohnung angemietet und mich dort auch behördlich angemeldet.
Vor einem Jahr hat meine Freundin die Wohnung „offiziell“ mit neuem Mietvertrag übernommen (sie hat also einen Mietvertrag unterschrieben auf ihren Namen und ich bin in dem neuen Mietvertrag nicht mehr namentlich erwähnt). Ich habe mich dort aber nicht abgemeldet da ich beruflich viel unterwegs bin und keinen anderen festen Wohnsitz habe.
Nun brauche ich eine Bestätigung des Einwohnermeldeamtes über meinen aktuellen Wohnsitz. Kann es da Probleme geben, bzw. sieht das Amt, dass in besagter Wohnung inzwischen jemand anders der Hauptmieter ist?
Vielen Dank für die Antworten-
LG Klaus
Woher weiß das EMA denn, wie viele Personen in dem Haus/der Wohnung wohnen können? Das interessiert nur den Vermieter, wer für die Mietsache geradestehen muß (im Mietvertrag). Und wenn Du Oma und Opa noch in der Wohnung anmeldest, wird es dem EMA auch ziemlich egal sein. Solange der Vermieter damit einverstanden ist bzgl. Kostenumlegung etc. ist das doch ok. Und zur Not bist Du eben der Besucher, wenn Du nur alle 2 Wochen mal zwei Tage da bist.
In diesem Fall gehe ich mal davon aus, daß womöglich der Vermieter eine Meldung beim Einwohnermeldeamt gemacht hat. Aber hast du vielleicht auch mal versucht, dich mit eintragen zu lassen? Muß doch normalerweise möglich sein. Sonst wüßte ich auch nichts weiter. joschi
Hallo Zufallstäter, ich gebe dir da vollkommen recht. Was geht es dem EMA an. Aber irgend jemand muß doch diese Meldung gemacht haben. Und das wäre für mich der Vermieter. Was meinst du dazu?
Hallo,
so wie ich die Frage verstanden habe, braucht er die Meldebestätigung doch für irgendetwas anderes.
Ein Einwohnermeldeamt interessiert es nicht die Bohne ob sie die Adresse unter der sie sich anmelden gemietet oder gepachtet oder gekauft haben. Im Zweifelsfall nicht mal ob sie tatsächlich dort wohnen. Problematisch wird dies nur, wenn amtliche Post nciht zugestellt werden kann, weil an der angegeben Adresse am Postkasten ihr Name nicht aufzufinden ist. Dann wird ein Erhebungsdienst mit der Ermittlung beauftragt, was im Zweifelsfall dazu führt, dass sie von Amts wegen abgemeldet, also ohne festen Wohnsitz gemeldet sind.
Dies hat z.B. dann Konsequenzen, wenn sie ihr Wahlrecht ausüben wollen und in entsprechender Kommune nicht mehr im Wählerverzeichnis geführt werden.
Eine Meldebescheinigung erhalten sie daher problemlos ohne Nachweis der konkreten Mietverhältnisse. Diese sind, wie gesagt, für das Einwohnermeldeamt völlig irrelevant.
Sie sollten lediglich, wie dargelegt, auf eine entsprechende postalische Erreichbarkeit Wert legen.
Viele Grüße