Hallo,
ich würde hier gern mal eine Frage / einen Sachverhalt zur diskusion/Beantwortung stellen wollen, den mir mein eKV nicht so recht beantworten kann/will
kurz zu meiner Person, um die Hintergründe deutlicher zu machen 
- ich bin eigentlich normal festangestellt und in der gesetzlichen KV versichert und zahle dort auch brav meinen KV-Beitrag von nicht wenigen EUR
- ich bin nebenher zusammen mit einem Partner in einer GbR selbstständig, dort habe ich kein monatliches Einkommen sondern nur das als Einkommen was am Jahresende aus der Gewinn-Verlustrechnung übrig bleibt. und davon dann auch „nur“ 50% da mit meinem Partner 50/50 …
- die Buchhaltung für meine GbR liegt bei einem Steuerberater
nun zur eigentlichen Frage(n) …
- Muß ich meine Selbstständigkeit der KV melden?
- Macht das mein Steuerberater?
- Muß ich auf das Einkommen aus der Selstständigkeit auch noch (nachträglich) KV-Beiträge zahlen? (normal versteuert ist das ja auch schon!)
für die Klärung oder einen Verweis auf ein entsprechendes Gesetz wäre ich „übelst“ dankbar!!
mfg
irmi
- Muß ich meine Selbstständigkeit der KV melden?
Ja.
- Macht das mein Steuerberater?
Wenn er von Dir den Auftrag dazu erhalten hat ja. Von sich aus wird er das nicht tun, da für die GbR offenbar keine Lohnbuchhaltung erfolgt.
- Muß ich auf das Einkommen aus der Selstständigkeit auch noch
(nachträglich) KV-Beiträge zahlen?
Unter Umständen ja.
für die Klärung oder einen Verweis auf ein entsprechendes
Gesetz wäre ich „übelst“ dankbar!!
Diese Dinge sind im SGB V geregelt.
Die Krankenkasse wird Deinen sozialversícherungsrechtlichen Status prüfen. Daraus ergibt sich, ob Du für Deine GbR-Einkünfte Beiträge zahlen mußt. Wenn Du welche zahlen mußt, mußt Du sie auch rückwirkend zahlen.
[MOD] Komplettzitat gelöscht
Danke erst mal für die Infos. Ob ich mir das Gesetz jetzt zu Gemüte führen werde, werde ich von meiner Freizeit abh. machen!
… aber danke.
in meiner GbR habe ich auch Angestellte und lasse somit auch durch den Steuerberate die Lohnbuchhaltung vornehmen!
wann prüft die Krankenversicherung meinen Status?
Danke erst mal für die Infos. Ob ich mir das Gesetz jetzt zu
Gemüte führen werde, werde ich von meiner Freizeit abh.
Das würde ich mir sparen.
in meiner GbR habe ich auch Angestellte und lasse somit auch
durch den Steuerberate die Lohnbuchhaltung vornehmen!
Dann den StB fragen, ob er Dich auch angemeldet hat.
wann prüft die Krankenversicherung meinen Status?
Wenn sie will oder auf Antrag, dann zeitnah. Ich rate Dir den Antrag selbst zu stellen, das erspart unangenehme Überraschungen.
Hallo,
ich kann nur empfehlen die Krankenkasse direkt zu kontaktieren.
Du schreibst dass Du in deiner Firma selbst Arbeitnehmer beschäftigst.
Wenn auch nur einer mehr als geringfügig dort beschäftigt ist bist
Du selbständig und kein Arbeitnehmer mehr.
Gruß
Czauderna