Meldung beim A-Amt bei neuer Arbeit im Ausland?

Hallo w-w-w-Gemeinde.

Wenn jemand in D eine Arbeitsstelle kündigt und nahtlos eine neue
Arbeitsstelle im nahen EU-Ausland aufnimmt (seinen Hauptwohnsitz aber
in D behält), ist dann der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise
verpflichtet, dem A-Amt (A-Agentur) eine Mitteilung über diesen Arbeitswechsel (bzw. Kündigung) zu geben?

Danke
Warren

Servus,

die Entgeltmeldung zum Ende der Beschäftigung geht nicht an die Bundesagentur für Arbeit, sondern an die Krankenkasse, die die Daten an die Rentenversicherung durchleitet.

Schöne Grüße

MM

Hi.

Das ist mir bekannt, dass die KK eine Meldung erhält.

Dennoch stellt sich nach wie vor die Frage, ob der Arbeitnehmer
verpflichtet ist, die Änderung beim A-Amt zu melden.

Warren

NEIN!
Hallo,

Arbeitsstelle im nahen EU-Ausland aufnimmt

Auch das interssiert niemanden.

Gruß
Otto

Servus,

die einzigen Meldungen in diesem Zusammenhang sind DÜVO und ELENA.

Es gibt keine Meldung, die unmittelbar an die Bundesagentur geht. Die Arbeitsbescheinigung für die Bundesagentur wird nur auf Anforderung ausgestellt, wenn sich der Mitarbeiter arbeitssuchend/arbeitslos meldet.

Künftig, nach Aufbau des Datenbestandes, wird die Bundesagentur unmittelbar auf den ELENA-Bestand zugreifen. Das wird sie aber nur tun, wenn es einen Anlass dafür gibt, z.B. wenn der Mitarbeiter sich arbeitssuchend/arbeitslos meldet.

Schöne Grüße

MM

Hallo Warren,

Wenn jemand in D eine Arbeitsstelle kündigt und nahtlos eine
neue
Arbeitsstelle im nahen EU-Ausland aufnimmt (seinen
Hauptwohnsitz aber
in D behält), ist dann der Arbeitnehmer in irgendeiner Weise
verpflichtet, dem A-Amt (A-Agentur) eine Mitteilung über
diesen Arbeitswechsel (bzw. Kündigung) zu geben?

Wie kommst Du auf diese Frage? Denn im „Normalfall“ (Herr Jemand hat bisher bei Frima_A gearbeitet und wechselt nun zur Firma_B im Ausland) lautet die Antwort sicherlich „nein“, wie Dir ja meine Vorredner auch schon geschrieben hatten.

Aber wenn der Herr Jemand vorher im Kontakt mit dem Arbeitsamt war (also sowas wie „Hey Jungs, hab gekündigt, will Geld ab…“ „Nix gibt’s“ „will aber“) oder der vorherige Job in irgendeiner Form durchs Arbeitsamt unterstützt oder gefördert wird, oder das Arbeitsamt sonst irgendwie in der Sache drinhängt, würde ich schon Bescheid sagen :smile:

*wink*

Petzi