Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige Anschrift von Mietern und Untermietern an das Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen den Datenschutz.
…beim EMA nachfragen
…ansonsten: s. homepage http://www.juraforum.de/forum/mietrecht/einwohnermel…
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Diese Daten gibt der Mieter dem Einwohnermeldeamt selbst bei der Ummeldung.
Kommt der Mieter dem nicht nach, ist das Amt dankbarer Abnehmer, fragt sogar aktiv beim letzten Vermieter nach(zumindest wenn dieser offenbar aktiv gesucht wird)
Aber warum willst Du die Daten überhaupt weitergeben?
Schönen Tag noch wünscht
guypratte
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Ich möchte die Daten weitergeben da der Mieter nur sehr unregelmäßig zahlt und ständig mit neuen Zustimmungswünschen zur Gebrauchsüberlassung an Dritte kommt und ich für einen Räumungsklage schon gar nicht mehr nachhalten kann, wer noch oder schon wieder in der Wohnung wohnt. Weiterhin glaube ich die Anzahl von Untervermietungen eindämmen zu können, wenn die Untermieter durch die offizielle Anmeldung auch zur Zweitwohnungssteuer herangezogen werden.
Immerhin wirst Du noch gefragt…
Dann würde ich nicht zögern die Daten weiterzugeben.
Schließlich kannst Du in den Adressverzeichnissen der Städte sogar sehen wer in welchem Haus wohnt. Da wir der Datenschutz schon nicht so genau genommen, was mich schon wundert…
Hast Du einen Link zu einem solchen städtischen Adressverzeichnis?
Hallo Laren Property,
das ist im Grundsatz richtig und ist den Meldegesetzen der Länder geregelt.
Im Hessischen Meldegesetz z.B. ist unter § 13 die Meldepflicht der neuen „Wohnungsnehmer“ (Ihre Mieter) und in § 14 die Auskunftspflicht der Eigentümer („Wohnungsgeber“) geregelt.
Erstere müssen sich von selbst an- bzw. ummelden, letztere nur AUF ANFRAGE der Meldebehörden Daten herausgeben. Es steht jedoch nicht darin, dass Sie sich als Vermieter pro-aktiv beim EMA melden müssen.
Welche Daten anzugeben sind, ist im Gesetz geregelt. Die Meldepflichtigen müssen i.d.R. diese Angaben machen:
Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Tag des Ein- und Auszugs, Anschrift (ggf. vorherige A.).
Da ich Ihr Bundesland nicht kenne, schauen Sie bitte die genauen Bestimmungen im jeweiligen Meldegesetz nach. Dort stehen auch etliche Datenschutzbestimmungen.
Die Gesetzestexte finden Sie i.d.R. auf den Webseiten der Länder (manchmal gut versteckt
.
Für Ihre Rechtssicherheit empfehle ich Ihnen unbedingt eine Lektüre. Die Gesetze sind nicht sehr umfangreich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Gruß
FG
Nein habe ich nicht. Weiss aber zumindest dass die Stadt Braunschweig so ein teil zumindest in papierform hat. Somit eigentlich logisch auch für andere Städte.
Außerdem bekommst Du beim einwohnermeldeamt bei Auskunftsersuchen auch die Adresse einer Person genannt, kostenpflichtigt und nur bei „berechtigtem Interesse“
Over and out
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Hallo Laren,
wenn ich die Frage so beantworten soll, so ist es ja. Ist die Frage allerdings, das Einwohnermeldeamt fragt mich nach den Daten, so muss ich die Daten angeben. Dies ist im Einwohnermeldegesetz so geregelt. Würde ich im ersten Fall dies machen, so würde ich mit Daten- und Datensätze, selbst unentgeld, handeln und dies ist auch nur gewerblich möglich.
mfg
tummle
Hallo,
weshalb wollen Sie die Daten an das Einwohnermeldeamt geben? Sind Sie dazu aufgefordert worden? Also in NRW müssen sich die Mieter selbst anmelden. Dies steht auch in den Mietverträgen.
MfG
Kley
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Hallo,
sorry, das kann ich nicht beantworten !
Ich glaube, dass die Verfahrensweisen lokal unterschiedlich sind. Ich habe schon seit Jahren keine Meldungen mehr an das EWM-Amt gegeben. Die Meldungen erfolgen durch die Mieter selbst.
Insofern, kann ich das nicht aus eigener Erfahrung beantworten.
Das Ergebnis würde mich interessieren.
mfg
Jürgen
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Hi,
eigentlich ist der Mieter gesetzlich verpflichtet sich mit einer Frist von 1-2 Wochen (unterschiedlich) selber und unter Vorlage des Perso (Ausnahme Bayern)
beim Einwohnermeldeamt anzumelden. Dazu gibt es ein Formular mit dem die relevanten Daten abgefragt werden.
Erfolgt die Anmeldung nicht innerhalb dieser Frist kann ggf. sogar ein saftiges Bußgeld fällig werden. Die Ummeldung ist ja für KFZ Anmeldung, Steuermeldung etc. zwingend erforderlich.
Eigentlich muss du als Vermieter da gar nichts machen.
Falls du den neuen Mieter unbedingt melden möchtest, würde ich das nur mit dem Namen und der neuen Adresse tun. Damit vermeidest du auf jeden Fall sämtl. Konflikte. Da das BDSG im Bereich der öffentlichen Organe nicht mein Kernthema ist kann ich dir leider nur den obigen allg. Rat geben. Ggf. hilft ja eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt direkt
Gruß
Ulliyo
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Hallo.
soweit es sich nur um name, geburtsdatum und bisherige anschrift handelt, kannst du die auskunft erteilen.
liebe grüsse.
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Hallo,
die Meldegesetze sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.
In manchen steht drin, dass die Meldestelle vom Vermieter Auskunft darüber verlangen kann, welche Personen bei ihm wohnen / gewohnt haben, in anderen nicht.
Ich wüsste aber nicht, dass in einem der Meldegesetze was dazu steht, dass der Vermieter von sich aus Daten weitergeben sollte - warum willst du das tun?
Wenn es nicht im Meldegesetz erwähnt ist, solltest du das Einverständnis des Mieters einholen.
LG sun
Hallo!
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Wozu sollten Sie das tun wollen? Hat das Einwohnermeldeamt sie aufgefordert? Dann sind sie verpflichtet, die Daten weiter zu geben; ansonsten gibt es meines Wissens keine Grundlage, die Daten derart zu verarbeiten, also weiter zu geben.
Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Meier
PS: Sorry für die späte Antwort!
wenn es vom Am eingefordert wird, Lassen Sie sich die gesetzlichen Grundlagen zusenden. Das Recht haben Sie. Dann läßt es sich besser darüber beratschlagen. Auch haben die Mieter das Recht, an Sie diese Frage zu stellen.
RS
Darf ich an als Vermieter Name, Geburtsdatum und bisherige
Anschrift von Mietern und Untermietern an das
Einwohnermeldeamt weitergeben ? Oder verstoße ich damit gegen
den Datenschutz.
Das kommt ganz darauf an, was im Meldegesetz Ihres Bundeslandes steht.
Mit dem geplanten neuem Bundesmeldegesetz würde es sogar Pficht werden. 
Viele Grüße,
W.H.