Meldung eines Unfallschadens

Hallo Leute,

mal angenommen, jemand verursacht einen Verkehrsunfall (ist also schuld). Gibt es da eine bestimmte Frist, innerhalb derer er den verursachten Schaden seiner Versicherung gemeldet haben muß?
Wenn ja, was passiert, wenn er das nicht tut?
Schon im voraus danke für eure Antworten.

Bea

P.S.: Ich hab den Unfall nicht verursacht, bin nur neugierig.

Hallo Leute,

mal angenommen, jemand verursacht einen Verkehrsunfall (ist
also schuld). Gibt es da eine bestimmte Frist, innerhalb derer
er den verursachten Schaden seiner Versicherung gemeldet haben
muß?
Wenn ja, was passiert, wenn er das nicht tut?
Schon im voraus danke für eure Antworten.
P.S.: Ich hab den Unfall nicht verursacht, bin nur neugierig.

Hallo auch,
§7 Punkt I. der Allgemeinen Bedingungen zur Kraftfahrtversicherung sagt aus das der Schaden unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche angezeigt werden muß. Es gibt zwar noch einige Besonderheiten (Versuch einen kleinen Schaden bis 500€ direkt mit dem Geschädigten zu klären, etc.)aber das ist das grobe.

In § 7 Punkt IV sind dann die Folgen einer o. b. Obliegenheitsverletzung beschrieben:
Versicherer brauch dann einen Teil des Schaden nicht zu bezahlen (2.500 oder sogar 5.000€. Das betrifft die Haftpflicht beim Auto. Also Schäden die anderen zugeführt wurden. Nun gibts ja noch die Teil oder Vollkasko und da siehts so aus das:
Wird eine dieser Obliegenheiten in der Fahrzeugversicherung verletzt, so besteht Leistungsfreiheit laut § 6 Absatz 3 des VVG.

Und den kann man hier nachlesen:
http://dejure.org/gesetze/VVG/6.html

Sagen wir es mal mit einfachen Worten. Meldet ein Kunde seinen Schaden nicht schnellst möglich, auch wenns nur ein Anruf beim Versicherer ist (Hey Leute ich hab einen Gurkenlaster getroffen), dann kann er echt in Schwierigkeiten kommen. Ich denke in der heutigen Informationszeit haben wir genug Medien zur Verfügung.

Ganz harte wollen vielleicht durch die Nichtanmeldung verhindern, das der Versicherer sich ein Bild über den Schaden machen kann (VK Schaden schon repariert bevor eine Meldung erfolgte)

Gruß
Martin
***nice evening***