Folgender Fall:
Alleinerziehende Frau (keine weiteren Beschäftigungen) und Hartz 4 Empfängerin nimmt zum 27.06.2007 einen Minijob an. Dies meldet sie am 26.06. der ARGE. Es wird mit dem Arbeitgeber vereinbart dass für eine bestimmte Arbeit (hier Abrechnungshilfe, Büro, zum Monatsende) ein monatlicher Betrag von 100,00 Euro vereinbart wird. Die Frau erhält vom Steuerberater des AG eine Verdienstbescheinigung für die ARGE mit den Angaben 100,00 mtl, gleichbleibend, augestellt für Juni. Nicht sozialversicherungspfl. Beschäftigung. Eine Meldung an die Minijobzentale folgte erst später. Also, Bescheinigung bei der ARGE abgeben, ruft der Steuerberater Frau A an mit der Info dass er die 100 für Juni nicht melden kann, weil ihr lt. minijob Gesetz nur 53,xy zustehen und dass dann kein Minijob mehr wäre.
Nun interessiert mich ob die Frau den „Fehler“ der Arge melden muss, also dass sie doch nur 50 anstatt der 100 in Juni bekam. Muss man das machen oder kann die ARGE dass dann mit dem Steuerberater bei Rückfragen klären. 100 sind ja eh anrechnungsfrei, also ist weniger doch nicht schlimm oder sehe ich da falsch???
Danke sehr. Kathlena
Hallo,
weil ihr lt. minijob Gesetz
Was für ein Minijob-Gesetz denn bitte? Der Steuerberater möge da mal bitte etwas genauer sein.
MfG
Unter Minjobezentrale online
in dem Fall folgende Berechung
400 Euro durch 30 Kalendertage
Ergebnis mal 4 gearbeitete Tage Ergebnis ca 53 Euro
die in den 4 gemeldeten Tagen als Minijob verdient
werden dürfen. Wäre es mehr (also hier 100) ist
es versicherungspflichtig!!
Wusste ich vorher auch nicht.
Gruß
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Danke!
Unter Minjobezentrale online
in dem Fall folgende Berechung
400 Euro durch 30 Kalendertage
Wusste ich vorher auch nicht.
Danke für die Aufklärung! Man lernt immer dazu. Hätt ich jetzt nicht gewusst. Klingt aber logisch.
Ich dachte immer, dass sichs einfach nur auf den Monat insgesamt bezieht, egal wie viele Tag/Stunden man arbeitet.
Melden sollte man Zuverdienst (und auch das was in dem Fall Interessantes dabei rausgekommen ist) immer bei Leistungsbezug.
MfG