Hallo liebe Wissenden,
nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Der Telekommunikationsanbieter XY mit Anschrift in Berlin ist beim Registergericht Würzburg eingetragen. Erhält man von XY eine Rechnung, auf der auch Posten „gemäß Einzelverbindungsnachweis“ abgerechnet werden, wird für diese Posten die MwSt doppelt berechnet - auf dem EVN wird bereits die MwSt ausgewiesen, die Summe (inkl. MwSt) wird auf die Rechnung übertragen und nochmals besteuert.
Da XY mehr als 10 Kunden hat, dürften sich die Beträge auf ein hübsches Sümmchen kummulieren.
Angenommen, einem der Kunden reicht dieses Geschäftsgebaren und dieser Kunde würde gerne dem zuständigen Finanzamt einen dezenten Hinweis geben - welches Finanzamt wäre zuständig???
Ein großes Dankeschön im Voraus!
stonehenge