Meldung Schwangerschaft/Geburt beim Partner

Hallo,

habe im BGB leider keinen §§ dazu gefunden und zwar:

Muss eine Ex-Partnerin die Schwangerschaft ihrem alten Ex-Partner mitteilen wenn dieser nichts davon weiß?

Muss eine Mitteilung zur Geburt erfolgen oder erfolgt diese automatisch durch Amtswegen?

Erfolgt keine Mitteilung, hat der Vater dann ein Recht auf Schadensersatz?

Kann es sein das dieser den Unterhalt für die Zeit nachzahlen muss wenn eine Mitteilung nachträglich z.B. nach 4 Jahren erfolgt?

Schon einmal danke für eure kommenden Antworten.

Hallo,

Muss eine Ex-Partnerin die Schwangerschaft ihrem alten
Ex-Partner mitteilen wenn dieser nichts davon weiß?

Erfolgt keine Mitteilung, hat der Vater dann ein Recht auf
Schadensersatz
?

welcher Schaden ist dem Vater denn entstanden und wie berechnet sich dieser genau?

http://de.wikipedia.org/wiki/Schadensersatz

Gruß

S.J.

Hallo,

ohne auf die Fragen genauer einzugehen, nachfolgende Sachaufklärung:

die Kindesmutter ist nicht verpflichtet, den Namen des Kindesvaters mitzuteilen;
ist die Kindesmutter verheiratet der Vater des Kindes jedoch nicht der Ehemann, so ist das Kind lt. Gesetz dennoch „ehelich“.

WEnn die unverheiratete Mutter den Kindesvater benennt, wird das Jugendamt den Kindesvater auffordern, die Vaterschaft anzuerkennen und zumindest den Regelunterhalt zu leisten. Zudem übernimmt das Jugendamt zumindest hinsichtlich der finanziellen Forderungen des Kindes die Amtschaft insoweit, als das Jugendamt dafür zu sorgen hat, dass der Kindesunterhalt bezahlt wird.

WEnn der Kindesvater erst nach Jahren ermittelt wird, könnte dieser gegen die rückständigen Unterhaltsansprüche rechtlich vorgehen, jedoch mit wenig Aussicht auf Erfolg; er könnte lediglich gegen die Zinsen , welche älter wären als 4 Jahre, die Einrede der Verjährung erklären.

Schönen Tag noch.

Hallo,

danke für die Antwort, mich würde jedoch interessieren ob die Kindsmutter den wertenden Vater in Kenntnis setzen muss wenn er nichts von einem Kind wissen kann.

Sie praktisch schon vom Gesetz her den Vater in Kenntnis setzen muss da er ja ohne dieses wissen sein Umgangsrecht nicht wahrnehmen kann.

Der Schaden würde darin bestehen, das der Vater sein Umgangsrecht aufgrund des fehlenden Wissens über den Umstand nicht wahrnehmen konnte.

habe im BGB leider keinen §§ dazu gefunden und zwar:

Muss eine Ex-Partnerin die Schwangerschaft ihrem alten
Ex-Partner mitteilen wenn dieser nichts davon weiß?

Nein, nur die Geburt, denn der Kindsvater hat ein Umgangsrecht, das ihm sonst abgeschnitten würde.

http://www.palm-bonn.de/vaeter.htm

Außerdem hat das Kind ein Unterhaltsrecht dem Vater gegenüber. Diese kann naturgemäß nur wahrgenommen werden, wenn der Vater informiert ist.

Muss eine Mitteilung zur Geburt erfolgen oder erfolgt diese
automatisch durch Amtswegen?

Nein.

Erfolgt keine Mitteilung, hat der Vater dann ein Recht auf
Schadensersatz?

Nein, höchstens Schmerzensgeld. Schadenersatzpflichtig macht sich nur die Mutter dem Kind oder auch dem Sozialamt gegenüber, falls dieses für den nicht zum Unterhalt heranziehbaren, da unbekannten Vater einspringen muss.

Kann es sein das dieser den Unterhalt für die Zeit nachzahlen
muss wenn eine Mitteilung nachträglich z.B. nach 4 Jahren
erfolgt?

Das BGB sagt nein.
http://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html
Das SGB II sagt ja.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__33.html
Nachzahlungsverpflichtung also nur, wenn die öffentliche Hand Unterhalt zahlt.

Gruß
smalbop

Der Schaden würde darin bestehen, das der Vater sein
Umgangsrecht aufgrund des fehlenden Wissens über den Umstand
nicht wahrnehmen konnte.

Dabei handelt es sich nicht um einen finanziellen und somit zu ersetzenden Schaden.

off topic?
Hi,

unabhängig von den rechtlichen Grundlagen: jedes Kind hat das Recht, seine Herkunft zu erfahren. Es ist eine grausame Lebenslüge, das Kind darüber im Unklaren zu lassen bzw. einen anderen Mann als den leiblichen Vater darzustellen.

Gruß,
Anja

WEnn die unverheiratete Mutter den Kindesvater benennt, wird
das Jugendamt den Kindesvater auffordern, die Vaterschaft
anzuerkennen und zumindest den Regelunterhalt zu leisten.
Zudem übernimmt das Jugendamt zumindest hinsichtlich der
finanziellen Forderungen des Kindes die Amtschaft insoweit,
als das Jugendamt dafür zu sorgen hat, dass der
Kindesunterhalt bezahlt wird.

Das ist schlicht und einfach falsch.
Das Jugendamt wird erst aktiv wenn die KM dies wünscht.
Solange die KM keinen UV beantragt hat erstmal kein Jugendamt etwas mit der KM zu tun sofern diese volljährig ist.
Wäre ja noch schöner wenn das Jugendamt bei jeder unverheirateten Mutter aufschlagen würde.

WEnn der Kindesvater erst nach Jahren ermittelt wird, könnte
dieser gegen die rückständigen Unterhaltsansprüche rechtlich
vorgehen, jedoch mit wenig Aussicht auf Erfolg; er könnte
lediglich gegen die Zinsen , welche älter wären als 4 Jahre,
die Einrede der Verjährung erklären.

Eher unwahrscheinlich. Forderungen gibt es erst wenn sie geltend gemacht werden. Wenn die KM jahrelang keinen Unterhalt will dann kann sie diesen nicht nachträglich einfordern.
Wenn der Vater angegeben wurde aber nicht auffindbar war, dann evtl. ja.
Möglich sind meines wissens nach finanzielle Ausgleichs-Ansprüche eines „angeblichen“ Vaters gegenüber dem leiblichen Vater - Kuckuckskind - sofern der „angebliche“ Vater innerhalb von 2 Jahren nach Kenntnisnahme seine Vaterschaft angefochten hat.

Grüße Bröselchen

Muss eine Ex-Partnerin die Schwangerschaft ihrem alten
Ex-Partner mitteilen wenn dieser nichts davon weiß?

Nein

Muss eine Mitteilung zur Geburt erfolgen oder erfolgt diese
automatisch durch Amtswegen?

Nein

Erfolgt keine Mitteilung, hat der Vater dann ein Recht auf
Schadensersatz?

Nein

Kann es sein das dieser den Unterhalt für die Zeit nachzahlen
muss wenn eine Mitteilung nachträglich z.B. nach 4 Jahren
erfolgt?

Forderungen bestehen erst ab Geltendmachung.
Etwas anderes wäre es evtl. wenn der Vater zwar bekannt aber nicht auffindbar war und/oder UV geleistet wurde.

Bröselchen