Meldung über Korrekturabrechnung nach Steuerklassenwechsel

Ein berufstätiges Paar, beide in Steuerklasse I, hat vor ca. vier Monaten , z. B. Anfang März, geheiratet… Da der Ehemann bedeutend mehr verdient, wechselt er in Steuerklasse 3, die Ehefrau in Steuerklasse 5.
Im Zuge von ELSTAM wird diese Änderung erstmals nach vier Monaten, in diesem Beispiel also Ende Juni mit der Juni-Abrechnung berücksichtigt, für die Monate März bis Mai erfolgt eine entsprechende Korrekturabrechnung bei beiden Ehepartnern.
Aufgrund der „ungünstigeren“ Steuerklasse bei der Frau und der erstellten Korrekturabrechnugen für die Vormonate ergibt es sich, dass diese nur einen Bruchteil ausgezahlt bekommt, da mit der aktuellen Abrechnungen die Lohnsteuerkorrekturen verrechnet werden und zwar für alle Monate gleichzeitig! Beim Ehemann umgekehrt.

Meine Frage: ist das der normale Usus? Und wenn ja, obliegt dem Lohnbüro nicht eine gewisse Sorgfaltspflicht dem Arbeitgeber ( in diesem Fall der Ehefrau) gegenüber und hätte er somit nicht diese darüber informieren MÜSSEN, dass für den akutellen Monat ein wesentlich geringerer Betrag überwiesen wird? Oder wird nach wie vor einfach voraus gesetzt, dass alles/beide Gehälter auf ein gemeinsames Konto fliesst???

Servus,

viel sorgfältiger als im beschriebenen Fall, nämlich mit strikter Beachtung der ELStAM-Daten, kann man eigentlich nicht gut vorgehen.

Die Dauer bis zum Vorliegen der geänderten Abzugsmerkmale ließ sich nicht vorhersagen.

Schöne Grüße

MM

Danke für die prompte Antwort.
Die Fragestellung ist viellicht etwas ausschweifend gestellt, aber die Frage ist zielte nicht auf den Sachverhalte oder die korrekte Durchführung (die absolut gegeben ist!), sondern auf die moralische Pflicht des Lohnbüros/Arbeitgebers, den Arbeitnehmer/die Ehefrau in diesem Fall „vorzuwarnen“, dass es zu massiven Abweichungen bzw. Abzügen kommt in der aktuellen Abrechnung.

Kann man so ein Verhalten vom Lohnbüro/Arbeitgeber erwarten? Gibt es in der heutigen Zeit noch so etwas wie eine „Sorgfaltspflicht“…oder ist sich jeder selbst am Nächsten und den letzten beissen die Hunde???

VG
HB

Servus,

Kann man so ein Verhalten vom Lohnbüro/Arbeitgeber erwarten?

das wäre wohl zu viel verlangt,

  • weil der Abrechnungsknecht ggf. genau dann, wenn er die Abrechnung fährt und zu diesem Zweck die ELStAM-Merkmale abruft/updatet, von den neuen Lohnsteuerklassen erfährt. Wenn gleichzeitig der Datenbestand für die Gehaltsüberweisungen erzeugt und zur Ausführung gegeben wird, gibt es keine „Vorwarnzeit“.

  • weil der Abrechnungsknecht vor Abrufen der ELStAM-Merkmale nicht wissen kann, dass der Wechsel der Arbeitnehmerin auf Klasse V irgendwann ins Haus steht.

  • weil unabhängig davon, ob die Abrechnungen intern oder extern erledigt werden, alle Rationalisierungsmöglichkeiten genutzt werden müssen, um die Kosten der Personalbuchhaltung in einem vertretbaren Rahmen zu halten. Das Aufspüren so eines möglichen Wechsels von Lohnsteuerklassen und das Veranlassen eines entsprechenden Hinweises benötigt Arbeiszeit, in der (bei Festgehältern) je nach Dokumentations/Ablagesystem vielleicht fünfzig Abrechnungen von A - Z gefahren werden können.

  • last but not least, weil man bei einem Wechsel der Arbeitnehmerin zu Lohnsteuerklasse III, die nie allein auf Grund der Heirat vergeben wird, sondern explizit beantragt werden muss, davon ausgehen darf, dass die Arbeitnehmerin weiß, was sie mit diesem Antrag bewirkt.

Unabhängig davon: Eheleute, bei denen die Lohnsteuer nach III/V einbehalten wird, sind sich öfter mal nicht darüber im Klaren, dass hier der Gatte mit der III für den Gatten mit der V Steuer mit bezahlt - d.h. eine gemeinsame Kasse entsteht bereits mit dieser Steuerklassenwahl, und wenn im übrigen getrennte Kassen bestehen, wäre hier eine Erstattung durch Gatten Klasse III an Gatten Klasse V angemessen.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Erratum

  • tausche III gegen V -

Hallo,

Danke für die prompte Antwort.
Die Fragestellung ist viellicht etwas ausschweifend gestellt, aber die Frage ist zielte nicht auf den Sachverhalte oder die korrekte Durchführung (die absolut gegeben ist!), sondern auf die moralische Pflicht des Lohnbüros/Arbeitgebers, den Arbeitnehmer/die Ehefrau in diesem Fall „vorzuwarnen“, dass es zu massiven Abweichungen bzw. Abzügen kommt in der aktuellen Abrechnung.

Kann man so ein Verhalten vom Lohnbüro/Arbeitgeber erwarten?
Gibt es in der heutigen Zeit noch so etwas wie eine „Sorgfaltspflicht“…oder ist sich jeder selbst am Nächsten und den letzten beissen die Hunde???

Ganz ehrlich, ich kann hier gar kein Problem erkennen. Die Eheleute haben sich doch bewusst für diese Kombination entschieden, weil der Ehemann wesentlich mehr verdient. Der hat doch im Gegenzug ganz sicher, das was der Ehefrau nun „plötzlich“ abgezogen wurde, mehr erhalten. Genau so wollten es die Eheleute, und da darf das Lohnbüro sicher auch von ausgehen, dass den Eheleuten die Konsequenzen in der Form linke Tasche rechte Tasche bewusst sind.
Wenn morgen die Regierung die SV-Beiträge und Steuern erhöht, dann wird das Lohnbüro das umsetzen, ohne jeden Arbeitnehmer zu infoemieren, dass es jetzt weniger ausgezahlt gibt.
So ein ganz kleines Bißchen wird hierzulande doch schon noch etwas vom Bürger erwartet.
Grüße

Hi!

Wie soll das Lohnbüro denn machen? Die bekommen ja nicht drei Monate vorher vom Finanzamt gemeldet „Achtung hier ändert sich bald was“… Der Arbeitgeber bekommt die Änderung gemeldet und hat sie unverzüglich umzusetzen. Und dann kommt es halt zu dem Umstand, dass von dem Lohn des Korrekturmonats nichts mehr übrig bleibt. Der Arbeitgeber hat da keine Reaktionszeit oder Einflussmöglichkeit.

Man muss es auch mal aus Arbeitgebersicht sehen: Der Arbeitgeber ist der verlängerte Arm des Finanzamts und haftet für das was er tut. Setzt er die übermittelten Elstam-Sätze nicht korrekt oder auch nur zeitverzögert um, haftet er für eventuelle Schäden. Und das kann in der Praxis ganz flott passieren, deswegen würde ich niemals jemandem raten irgendwelche manuellen Änderungen an den Elstam-Daten vorzunehmen oder dem Arbeitnehmer ratenweise abzuziehen. Das bekommt man niemals gedankt.

Gruß derschwede77

  • tausche III gegen V -

Hat Deine Frau eine fette Gehaltserhöhung bekommen?

Das Lohnbüro wurde sogar informiert, parallel mit der Änderung beim Finanzamt!
Und das die Nachversteuerung stattfinden würde, dass war auch klar. Wahrscheinlich ist die Erwartungshaltung einfach zu hoch, whatever. Danke auf jeden Fall für eure Antworten!

Vielleicht ist es eine altmodische Ansicht zu erwarten, dass das Lohnbüro „mitdenkt“, keine Ahnung, so wurde es jedenfalls „damals“ gelehrt.

Elster vergewaltigen
Servus,

eine Ausnahme täte ich da machen: Wenn beim Wechsel von Arbeitgebern der bisherige noch die Merkmale I - V belegt hält, obwohl das Beschäftigungsverhältnis offensichtlich beendet ist, ist es kein guter Einstieg beim neuen Arbeitgeber, wenn die erste Abrechnung mit LSt-Einbehalt Klasse VI kommt. Zu Zeiten der Lohnsteuerkarte gab es da die Möglichkeit, dass der bisherige Arbeitgeber eine Kopie der LSt-Karte herausgab und bestätigte, dass er sie bloß noch braucht, um irgendwelche Zeitkonten, Umsatzprovisionen oder sowas glattzuziehen. Sowas kann Elster heute nicht mehr differenzieren.

Schöne Grüße

MM

1 Like
  • nein, das ist bloß, weil es dann so eine fette Erstattung gibt! :wink:

MM

ÖTV - Bahn und Post - braten Genscher auf dem Rost!
Servus,

so wurde es jedenfalls „damals“ gelehrt.

welches „damals“ ist gemeint? Das mit den 5 DM Stundenlohn? Für das Geld konnte man sich viel Zeit zum Mitdenken lassen. Wenn man ein bissle mehr kostet, muss man halt schauen, dass ein bissle mehr bei der eingesetzten Arbeitszeit herauskommt.

Schöne Grüße

MM

  • nein, das ist bloß, weil es dann so eine fette Erstattung
    gibt! :wink:

(-:

Erinnert mich an einen ehemaligen Mitarbeiter, der Massen an Pfändungen hatte und deshalb Steuerklasse VI wählte … (niemand kam je auch die Idee, den Ausgleich zu pfänden)

VG
Guido

Hi!

Vielleicht ist es eine altmodische Ansicht zu erwarten, dass
das Lohnbüro „mitdenkt“, keine Ahnung, so wurde es jedenfalls
„damals“ gelehrt.

Ungefähr so altmodisch, wie die Erwatung, dass die Leute, welche ihre Steuerklasse ändern, wissen, was sie da tun - also mitdenken?
Das mag sein …

Amüsierte Grüße
Guido

+r
oh
weh
tee

Servus,

ich kannte einen Steuerberater, der viele kleine, robuste Gewerbebetriebe betreute. Der setzte sich immer Ende Januar ein paar Stunden hin und überlegte, für wen er die Vorauszahlungen wie hoch setzen lassen könnte, ohne dass es weh täte.

Das Ergebnis war für ihn ein hervorragender Ruf: „Der Monn is guud! Seid der uns die Schdäjä machd, griechemer als soo viel zerigg!“

Schöne Grüße

MM