Ein berufstätiges Paar, beide in Steuerklasse I, hat vor ca. vier Monaten , z. B. Anfang März, geheiratet… Da der Ehemann bedeutend mehr verdient, wechselt er in Steuerklasse 3, die Ehefrau in Steuerklasse 5.
Im Zuge von ELSTAM wird diese Änderung erstmals nach vier Monaten, in diesem Beispiel also Ende Juni mit der Juni-Abrechnung berücksichtigt, für die Monate März bis Mai erfolgt eine entsprechende Korrekturabrechnung bei beiden Ehepartnern.
Aufgrund der „ungünstigeren“ Steuerklasse bei der Frau und der erstellten Korrekturabrechnugen für die Vormonate ergibt es sich, dass diese nur einen Bruchteil ausgezahlt bekommt, da mit der aktuellen Abrechnungen die Lohnsteuerkorrekturen verrechnet werden und zwar für alle Monate gleichzeitig! Beim Ehemann umgekehrt.
Meine Frage: ist das der normale Usus? Und wenn ja, obliegt dem Lohnbüro nicht eine gewisse Sorgfaltspflicht dem Arbeitgeber ( in diesem Fall der Ehefrau) gegenüber und hätte er somit nicht diese darüber informieren MÜSSEN, dass für den akutellen Monat ein wesentlich geringerer Betrag überwiesen wird? Oder wird nach wie vor einfach voraus gesetzt, dass alles/beide Gehälter auf ein gemeinsames Konto fliesst???