Meldung von Auslandseinkommen an dt. Finanzamt

Liebe Forumsmitglieder,
leider bin ich aus den bisherigen Forumseinträgen noch nicht ganz schlau geworden…
Ich habe folgendes Frage:
Gehen wir davon aus, jemand verdient im Rahmen seines Work&Travel-Aufenthaltes in Australien so viel Geld, dass er am Ende auch etwas davon übrig hat und er will das Geld möglichst günstig nach Deutschland bringen.
Nun meine Frage:
melden die australischen Finanzbehörden dem deutschen Finanzamt automatisch nach einer Steuerrückerstattung die Einkünfte im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens oder anderer Vereinbarungen?
Und ist es der einfachste Weg, das Geld mit einer australischen Kreditkarte in Deutschland abzuheben? Wäre das die unauffälligste Lösung, um nicht beim Finanzamt aufzufallen?
Für Tipps und Hinweise wäre ich euch sehr dankbar!!!

Hi,

um es gleich klarzustellen: Tipps zur Steuervermeidung wirst du hier nicht bekommen

Gehen wir davon aus, jemand verdient im Rahmen seines
Work&Travel-Aufenthaltes in Australien so viel Geld, dass er
am Ende auch etwas davon übrig hat und er will das Geld
möglichst günstig nach Deutschland bringen.
Nun meine Frage:
melden die australischen Finanzbehörden dem deutschen
Finanzamt automatisch nach einer Steuerrückerstattung die
Einkünfte im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens oder
anderer Vereinbarungen?
Und ist es der einfachste Weg, das Geld mit einer
australischen Kreditkarte in Deutschland abzuheben? Wäre das
die unauffälligste Lösung, um nicht beim Finanzamt
aufzufallen?

Also: die Einkünfte aus einer Tätigkeit in Ausstralien (jeweils nichtselbständig nehme ich an) sind in Deutschland steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. D.h. wenn man eine deutsche Steuererklärung macht, gehören die australischen Einkünfte auch aufgelistet. Steuer entsteht aber nur, wenn zusätzlich noch deutsche Einkünfte vorliegen. Und das geht aus dem Sachverhalt nicht hervor.

Irgendwelche Akrobatik zur Überweisung oder Abhebung des ausstralischen Geldes sind nicht notwendig. Der Progressionsvorbehalt gilt auch, wenn das Geld in Ausstralien auf einer Bank bleibt.

Ja, und es gibt einen Auskunftsaustausch zwischen Ausstralien und Deutschland…

Schöne Grüße
C.