AN ist seit Ende 2002 im Sonderurlaub auf eigenen Wunsch. Er geht einer Nebentätigkeit nach, die dem AG bekannt und genehmigt ist. Nun hat er seit 10/2006 den AG der Nebentätigkeit gewechselt und versäumt, den „Haupt“-AG darüber zu informieren (Umfang der Stundenzahl etc. blieben gleich, auch besteht keine Konkurrenzsituation zum eigentlichen AG).
AN ist seit Ende 2002 im Sonderurlaub auf eigenen Wunsch.
Also (in irgendeiner Form) von der Arbeitsleistung freigestellt, d.h. es gibt auch Null Kohle?
Welche Konsequenzen können ihm daraus entstehen?
Ich kann mir keine denken. Zu melden ist dem AG bei einer Nebentätigkeit deren Art und Umfang. Ob der AN die Nebentätigkeit bei Firma A oder B ausführt, ist i.a. Banane. Und unter den obigen Voraussetzungen kann ich mir noch nicht einmal denken, dass die Nebentätigkeit, so sie für die Dauer des „Sonderurlaubs“ (der unbezahlten Freistellung) ausgeweitet würde, problematisch wäre. Da bin ich aber nicht sicher, weil INNALA.
Hallo Eillicht,
vielen Dank für die Antwort. Falls
INNALA
etwas wichtiges für die Bedeutung des Inhalts Deines Posting hat, müsstest Du es mir noch kurz erklären. Ich weiss nämlich nicht, was es heisst, lach:smile:)