wenn jemand bei einem Unternehmen bis 31.12.2008 beschäftigt ist und dann ab 01.02.2009 schon wieder Arbeit bei einem anderen Unternehmen hat, kann man sich dann auch schon vor dem 02.01.2009 arbeitslos melden, um einen Kurzurlaub, der schon geplant ist nicht verschieben zu müssen?
kann man sich dann auch schon vor dem
02.01.2009 arbeitslos melden, um einen Kurzurlaub, der schon
geplant ist nicht verschieben zu müssen?
Man kann sich bis zu 3 Monate vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch schon arbeitslos melden (nicht verwechselt mit der Arbeits suchend -Meldung nach § 37b SGB III).